Unfallversicherung

Worauf Sie unbedingt achten sollten!

Die Unfallversicherung zählen wir zu den „Einkommensabsicherungen“.   

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Invalidität (Definition siehe unten) durch einen Unfall (Definition siehe unten). Die Unfallversicherung schützt dabei meistens für alle Unfälle rund um die Uhr und weltweit. Der Begriff „Unfallversicherung“ hat sich inzwischen durchgesetzt, obwohl diese Versicherung noch immer häufig missverstanden wird. Eigentlich handelt es sich um eine Versicherung gegen Unfall-Invalidität (siehe Invaliditäts-Definition). Soll heißen: Wenn durch einen Unfall (siehe Unfall-Definition) ein bleibender körperlicher Schaden (=Invalidität) von mindestens 1% verbleibt, leistet eine Unfallversicherung.

Unfallversicherung

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen bei diesem wichtigen Unfallschutz aktuell die Unfallversicherung, die für uns einen der besten Preis-Leistungsverhältnisse aller TOP-Unfall-Tarife im Markt hat, die Tarife der Haftpflichtkasse. Zusätzlich hat hier die bestmögliche Tarifvariante noch eine Reihe anderer Vorteile gegenüber anderen Unfalltarifen.

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Wozu braucht man eine Unfallversicherung?

Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer und schnell passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen oder dauerhaften Folgen.

Wissenswerte Fakten

  • Etwa 200.000 Menschen werden in Deutschland pro Jahr durch einen Unfall arbeitsunfähig.
  • Fast 70% aller Unfälle ereignen sich zu Hause oder in der Freizeit, vor allem beim Sport.
  • Etwa 7 Mio. Menschen werden jährlich bei Unfällen verletzt.
  • Ungefähr 1 Mio. Unfalloper haben schwere Folgen zu tragen.
  • Deutsche Versicherer haben in 2018 für etwa 800.000 versicherte Unfälle Leistungen gezahlt.
  • Die Zahlungen an versicherte Unfallopter betrugen 2018 rund € 3,4 Mrd.
  • Nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung ist bei Unfällen durch eine private Unfallversicherung versichert.

Welche Folgen hat eine hohe Invalidität durch einen Unfall?

Neben den physischen und psychischen Folgen, die eine hohe Unfallinvalidität mit sich bringt, sind es auch die finanziellen Folgen, die zum Leid eines Unfallopfers beitragen.

Typische „Heimunfälle“ sind der Sturz von der Leiter, die Verletzung bei der Gartenarbeit oder einfach in Sturz auf der Treppe. Verletzungen bei Wohnungsbränden sind ebenfalls nicht selten. Sportunfälle sind sehr häufig. Neue Trendsportarten – wie Bungeejumping, Paragliding, Fallschirmspringen u.a. sind gerade wegen der Gefahr und des Nervenkitzels beliebt. Besonders oft von Sportunfällen betroffen sind Einsteiger, die ihre Kraft und Kondition überschätzen. Vor allem jüngere, agile Menschen sind wegen ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders gefährdet – für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht sogar mit bleibendem Schaden, einen hohen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen sind Unfälle zudem die Hauptursache für Berufsunfähigkeit.

Das sollte man wissen:

„Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkt und eine dauerhafte Gesundheitsschädigung (Invalidität; oder den Tod) nach sich zieht.“

Diese fünf Merkmale müssen alle erfüllt sein.

„Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invalidität wird dabei anhand eines Invaliditätsgrades bemessen, die von der Höhe her auf den Grad der dauernden Beeinträchtigung abgestimmt ist.“

Die Versicherer verwenden zur Bemessung so genannte Gliedertaxen, die für den Wegfall von Gliedmaßen (komplette Funktionsuntüchtigkeit ist gleichgestellt) bestimmte Invaliditätsgrade bestimmen. Den Grad der individuellen Invalidität bestimmt dabei jedoch immer ein Arzt. Die Gliedertaxen dienen daher nur einer ungefähren Orientierung.

Es gibt nicht nur eine Gliedertaxe. Versicherer benutzen – je nach Qualität Ihrer Versicherungsbedingungen – unterschiedliche Gliedertaxen. Dabei kann – je nach Qualität der Versicherungsbedingungen – für die gleiche Beeinträchtigung bei Versicherer A ein Invaliditätsgrad von 60% vorliegen aber bei Versicherer B ein Grad von 75%. In der Summe kann ein solcher Unterschied schnell eine Kapitalsumme von € 50.000 und mehr ausmachen.

Unfallversicherung

TIPP:  

Wenn möglich suchen Sie nach Tarifen mit „verbesserter Gliedertaxe“. Besonders wichtig sind besondere Gliedertaxen z.B. in Heilberufen.

Die „richtige“ Versicherungssumme ist abhängig vom Jahreseinkommen. Wir empfehlen immer eine hochwertige Unfallversicherung, die – neben einer Einmalzahlung – auch eine lebenslange Unfallrente bezahlt. Nur so ist sicher gestellt, dass die Versicherungsleistung sowohl für die Einmalkosten ausreicht, als auch notwendige monatliche Mehrkosten oder Einkommenslücken ausgleicht. Wir eine ausreichend hohe Unfallrente versichert (mind. € 500 mtl.), kann die Invaliditätsleistung der Einmalsumme geringer sein, als in einer Police ohne Unfallrente. Das führt in der Regel zu einer bedarfsgerechteren Versicherung und spart somit Kosten.

  • Kapitalzahlung (Einmalzahlung)

Eine hohe Invalidität (z.B. Verlust eines Beines, Blindheit, Querschnittslähmung o.ä.) führt in der Regel zu einem hohem Kapitalbedarf, um zum Beispiel Anschaffungen zu bezahlen für Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung, für Hilfsmittel wie Treppenlift, Rollstuhl, behindertengerechtes Mobiliar, Umbau eines Autos u.a. Zusätzlich kommt es oft auch zu einem Wegfall von Arbeitseinkommen, wenn – aufgrund der Unfallfolgen – nicht mehr oder nur noch Teilzeit gearbeitet werden kann. Häufig führt eine Behinderung zu neuen, laufenden Kosten für Betreuungspersonal oder laufende Ausgaben für Medikamente oder Heil- und Hilfsmittel. Eine hochwertige Unfallversicherung sollte daher eine hohe Einmalzahlung bei hoher Invalidität leisten. Um das zu erreichen ist eine hohe „Progression“ zu vereinbaren. Das führt dazu, dass die Leistung progressiv mit zunehmendem Invaliditätsgrad steigt. In der Folge werden so bei niedriger Invalidität niedrige Summen gezahlt. Bei einer Invalidität von z.B. 10% (z.B. ein Finger) benötigen die meisten Menschen keine hohe Kapitalzahlung, da sie fast uneingeschränkt Ihr normales Leben fortführen können. Bei einer Invalidität von über 50% jedoch, sieht das schon anders aus. Hier müssen höhere Summen ausgezahlt werden, um die notwendigen Kosten – wie oben beschrieben – finanzieren zu können.

TIPP:  

Die Grundversicherungssumme sollte mind. € 50.000 betragen. Durch eine höhere Progression steht bereits bei mittlerer Invalidität (z.B. 50%) genügend Kapital zur Verfügung.

Unfallversicherung Progression

  • Unfall-Rente (monatliche Zahlung)

Um nach einem schwereren Unfall auch laufende Mehrkosten oder Einkommensverluste (siehe oben) ausgleichen zu können, sollte eine hochwertige Unfallversicherung eine monatliche Unfall-Rente leisten. Die Unfallrente kann dabei auch die existierenden Lücken einer bestehenden Berufsunfähigkeitsrente (oder einer alternativen Absicherung) schließen.

TIPP:  

Die Unfallrente sollte in Abhängigkeit von weiteren Einkommensabsicherungen (z.B. einer BU-Absicherung) bemessen werden. Mindestens solle eine UV-Rente in Höhe von monatlich € 500,00 beantragt werden.

  • Bergungskosten

Die versicherten Kosten werden erstattet, wenn das Unfallopfer aus der Unfallsituation geborgen werden muss (Beispiel: Ein Autofahrer stürzt mit seinem PKW in eine tiefer gelegenen Fluss und muss vom der Feuerwehr aufwändig und mit schwerem Gerät geborgen werden). Dabei ist meist unbekannt, dass das Unfallopfer solche Rettungseinsätze bezahlen muss. Je aufwändiger die Bergungsaktion ist und je mehr Menschen und Material dafür eingesetzt werden muss, desto teuer wird die Bergung. Kosten von € 20.000 und mehr kommen hier durchaus schnell zusammen.

TIPP:  

Es sollte auf die Absicherung von möglichst hohen Bergungskosten geachtet werden. In sehr guten Tarifen ist diese Leistung in sinnvoller Höhe ohne Erweiterungsprämie bereits enthalten.

  • Kosmetische Operationen

Der versicherte Betrag wird bei kosmetischen Operationen nach einem Unfall gezahlt.

TIPP:  

Gute Unfallversicherungen erheben dafür keine separate Prämie. Der Schutz ist bereits im Leistungspaket eingeschlossen. Nur dann ist diese Leistung sinnvoll. Als zusätzliche Erweiterung gegen Prämie sollte sie nicht gewählt werden, wenn die Prämie dafür den Gesamtbeitrag künstlich aufbläht, da in den meisten Fällen auch die Krankenversicherung solche Operationen bezahlt, wenn psychische Probleme wegen der Entstellungen nach einem Unfall die OP rechtfertigen.

  • Todesfallleistungen

Bei einem Unfalltod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall wird die (separate) Versicherungssumme für den Todesfall ausgezahlt.

TIPP:  

Wir halten eine Todesfallabsicherung in der Unfallversicherung für überflüssig und zu teuer. Wenn eine Todesfallleistung benötigt wird, sollte eine Risikolebensversicherung den Schutz für jede Ursache eines Todesfalls sicher stellen und nicht nur bei einem Unfall.

  •  Unfall-Tagegeld

Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit nur teilweise beeinträchtigt ist, erhält einen abgestuften Betrag.

TIPP:  

Nur für Selbständige nützlich, da diese oft keine Möglichkeit haben, laufende Kosten und Einkommensverluste anderweitig (und bezahlbar) versichern zu können. Angestellte haben i.d.R. Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

  • Krankenhaustagegeld

Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung Krankenhaustagegeld. Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.

TIPP:  

Meist überflüssig und teuer in der Unfallversicherung. Wird gern angeboten, um die Prämien nach oben zu hebeln. Nur für Selbständige nützlich, denen ein Unfall-Tagegeld zu teuer ist. Dann wird wenigstens bei einem Krankenhausaufenthalt ein Ersatzeinkommen generiert.

Auch in der Unfallversicherung gibt es in den allgemeinen Versicherungsbedingungen standardisierte Ausschlüsse; z.B.:

  • Vorsatz

Alle Vorsatztaten, die zu einer Invalidität führen (u.a. Selbstverstümmelung) sind grundsätzlich nicht versichert.

  • Eigenbewegungen bei erhöhter Kraftanstrengung

Hier liegt kein Versicherungsfall vor, wenn es bei einer freiwilligen Kraftanstrengung zu einer Schädigung durch die eigene Bewegung kommt. Wer z.B. einen schweren Gegenstand hoch hebt und sich beim Aufrichten eine Bandscheibenschädigung zuzieht, erhält keine Unfallleistung.

  • Zerreißungen von Bändern und Sehnen, Verrenkungen

Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln infolge plötzlicher Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf, sind ausgeschlossen.

  • Bauch- und Unterleibsbrüche

Sie gehören zu den Ausschlüssen, weil sie in der Regel durch anlagebedingte Bindgewebsschwächen entstehen. Entstehen sie jedoch durch einen Unfall und somit durch eine Einwirkung von außen, dann besteht Versicherungsschutz.

  • Gesundheitsschädigungen durch Eingriffe oder Heilmaßnahmen

Schäden die durch die Behandlung von Ärzten eintreten, gelten nicht als Unfall. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die Maßnahmen aufgrund eines Unfalles erforderlich waren.

  • Kernenergie, Strahlen, Infektionen, Vergiftungen

Bei Gesundheitsschädigungen durch Kernenergieunfälle, Strahlen, Infektionen und/oder Vergiftungen wird der Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Extrem- und Hobbysport, Luft- und Wettfahrten

Übt man eine Extremsportart aus oder ist man Luftfahrzeugführer eines Luftfahrzeugs wie zum Beispiel beim Segel- oder Gleitschirm-Fliegen ist man durch die Unfallversicherung in der Regel nicht abgesichert. Unfälle bei Teilnahme an einer Veranstaltung, als Fahrer oder Beifahrer, bei der es um Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten geht, fallen ebenso nicht unter den Versicherungsschutz. Auch viele andere riskante Sportarten stellen ein zu großes Risiko für die Versicherer dar und werden nicht versichert.

  • Krieg- oder Bürgerkriegsereignisse

Auch bei Unfällen aufgrund kriegerischer oder bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen fließen generell keine Leistungen.

  • Unfälle unter Alkoholeinfluss oder Drogen

Entsteht ein Unfall aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss leistet die Versicherung in der Regel nicht, wobei es beim Ausschluss auf den Blutalkoholgehalt ankommt.

  • Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle

Auch wenn etwas geschieht während Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, beispielsweise Ohnmachten oder epileptische Anfälle vorlagen, besteht kein Versicherungsschutz.

  • Infektionen

Infektionen werden grundsätzlich nicht als Unfälle betrachtet. Versichert sind sie nur, wenn sie direkt durch einen Unfall entstanden sind.

  • Vergiftungen

Hiermit sind Vergiftungen gemeint, die infolge der Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Mund erfolgen.

TIPP:

Viele dieser Ausschlüsse haben eine Berechtigung, weil sie direkt mit dem Unfallbegriff per Definition nichts zu tun haben. Jedoch gibt es heute hochwertige Versicherungsbedingungen, die eine Vielzahl der o.g. Ausschlüsse mitversichern und den Unfallbegriff auf andere Ereignisse ausweiten. Solche hochwertigen Versicherungsbedingungen sind i.d.R. etwas teurer, sollten jedoch unbedingt den Vorzug erhalten !

Was sollte beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung beachtet werden ?

  • Versicherungssumme Invalidität

Wichtig ist es, eine ausreichend hohe Invaliditätssumme zu vereinbaren. Der individuelle Bedarf sollte mit Hilfe eines Beraters ermittelt werden. Die Invaliditätssumme (bei 100% Invalidität) sollte im Bereich des fünf- bis sechsfachen des Jahreseinkommens liegen.

  • Versicherungssumme Unfall-Rente

Die Unfallrente (meist ab einer Invalidität von 50%) soll zusätzlichen Bedarf decken und Einkommenslücken schließen, die durch sonstige Absicherungen meist nicht komplett zu schließen sind. Eine Unfall-Rente sollte mindestens € 500 betragen. Je nach Einkommen und Familiensituation sind € 1.000 bis 1.500 ratsam.

  • Progression

Die Vereinbarung einer hohen Progression sollte nicht dazu verleiten, die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen. Die Progression ermöglicht eine sehr hohe Absicherung bei Vollinvalidität, greift aber erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Wer auch bei niedrigeren Invaliditätsgraden gut abgesichert sein will, sollte besser eine höhere Grundversicherungssumme und eine etwas niedrigere Progression vereinbaren.

  • Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist Ausgangspunkt für die Berechnung der Invaliditätsleistung und einer versicherten Unfallrente. Die Gliedertaxe sollte möglichst besser sein, als die Musterbedingungen der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) vorsehen. Versicherungsnehmer aus Heilberufen (speziell Ärzte) sollten auf „erweiterte/verbesserte Gliedertaxen“ achten.

  • Erweiterung des Unfallbegriffes

Was als Unfall gilt, können Sie oben unter „Unfall-Definition“ nachlesen. Alles, was die genannten Merkmale nicht aufweist, gilt nicht als Unfall. So ist eine Blutvergiftung nach einer kleinen Hautverletzung (z.B. durch einen kleinen Unfall) eben kein Unfall. Eine Blutvergiftung kann jedoch ernsthafte Folgen (Hirn und Organschäden) haben; bis hin zum Tod. Moderne und sehr gute TOP-Bedingungswerke bieten eine unfangreiche Erweiterung des Unfallbegriffes und schließen somit auch andere Ereignisse in den Versicherungsschutz ein, die zu einer bleibenden Invalidität führen können.

TIPP:  

Ein guter Berater wird Ihnen die besten Bedingungswerke für Ihren Unfallschutz besorgen können. Je umfangreicher die Erweiterungen und sonstigen Einschlüsse im Bedingungstext sind, desto sicherer  erhalten Sie die erwartete Leistung. Auch bei der Unfallversicherung gilt: Sparen Sie nicht am falschen Ende !

  • Ausschlüsse

Bestimmte Ereignisse – die der Verbraucher durchaus als „Unfall“ wertet – sind in der Regel und explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hieraus sollte besonders geachtet werden.

TIPP:  

Nur TOP-Bedingungswerke haben eine sehr kleine Liste an genannten Ausschlüssen.

  • Dynamik

Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann festgelegt werden, dass sich die Versicherungssummen in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen soll. Diese Erhöhung dient dem Ausgleich der Inflation und zur langsamen Erhöhung von Versicherungssummen, da der Lebensstandard in der Regel ebenso langsam steigt.

TIPP:  

Vereinbaren Sie eine Dynamik von 5% p.a. Damit haben Sie die Inflation langfristig immer ausgeglichen und steigern weiterhin langsam Ihren Versicherungsschutz. Eine Dynamik kann in jedem Jahr ausgesetzt oder ganz aufgehoben werden. Somit ist die Dynamik keine andauernde Verpflichtung.

Ganz deutlich: Nein, das kann sie nicht !

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Folgen eines Unfalls und einer Krankheit ab, welche  – bedingungsgemäß – zu einer Berufsunfähigkeit (BU) führt. Die BU zahlt dann eine monatliche Rente, die dem Erhalt des Lebensstandards dienen soll; wenn die Höhe der BU-Rente ausreichend bemessen wurde. Die notwendige Kapitalzahlung für die o.g. Investitionskosten bringt ein BU-Vertrag jedoch nicht. Damit wird deutlich, dass die private Unfallversicherung immer nur ein zusätzlicher Schutz sein kann und niemals ein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für den Fall, dass eine andere Einkommenssicherung (BU oder Alternativen) – aufgrund von Vorerkrankungen, Prämienhöhe o.ä.) nicht zu erhalten ist, bleibt allein eine private Unfallversicherung als einzige Möglichkeit finanziell vorzusorgen, wenn durch Unfallfolgen Kosten entstehen und/oder Einkommen verloren geht.

TIPP:  

Erst die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung (oder Alternativen) und einer privaten Unfallversicherung machen den Schutz vor Kosten und Einkommenseinbußen perfekt.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen bei diesem wichtigen Unfallschutz aktuell die Unfallversicherung, die für uns einen der besten Preis-Leistungsverhältnisse aller TOP-Unfall-Tarife im Markt hat, die Tarife der Haftpflichtkasse. Zusätzlich hat hier die bestmögliche Tarifvariante noch eine Reihe anderer Vorteile gegenüber anderen Unfalltarifen.

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