Unisex – So „tricksen“ und „täuschen“ Versicherer
Männer erhalten bei einem Abschluss einer neuen Rentenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem 21.12.12 Tarife aus der alten Bisex-Welt, was zu einem recht lukrativen Beitragsvorteil führt. Die neuen Unisextarife werden ab dem 21.12.12 für Männer durch das „Unisex-Gesetz“ nämlich teurer. Wer also seinen Versicherungsschutz noch komplettieren muss, dem ist angeraten, rechtzeitig zu reagieren.
Aber ganz so einfach ist es dann doch leider auch nicht. Vorsicht ist geboten, denn die Versicherer machen seit Wochen aggressiv Werbung für Neukunden und unterstützen Vertreter und Makler bei Ihren Bemühungen, vor dem Stichtag noch ordentlich Neugeschäft zu generieren.
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Der Autor fragt sich, warum sowohl dem Kunden als auch dem Vermittler verschwiegen wird, dass ein Bisex-Tarif durch die Hintertür schnell doch zu einem (nicht gewollten) Unisex-Tarif werden kann.
Ein Beispiel:
Nehmen wir einmal einen Vertrag zur Altersvorsorge, der für einen selbständigen Mann als Basis-Rente (Schicht 1) in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossen werden soll. Ein „guter“ Tarif sollte bekanntlich eine Vielzahl von flexiblen Optionen beinhalten, um den Kunden auf alle Lebensumstände reagieren zu lassen. So ist es ratsam, eine Beitragsdynamik zum Ausgleich der Inflation einzuschließen, die jährlich den Beitrag (und somit auch die Leistung) um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Weiterhin dient es der Flexibilität, wenn unregelmäßige Sonderzahlungen in den Vertrag überwiesen werden können, wenn einmal ein größerer Betrag zur Investition in den Altersvorsorgevertrag übrig ist. Da auch ein Selbständiger einmal ein „flaues“ Jahr haben kann, sollte eine Beitragspause möglich sein. Sobald der Umsatz des Selbständigen wieder ansteigt, kann die Beitragszahlung – durch eine Wiederinkraftsetzung – wieder aufgenommen werden. Wenn dann der Vertrag noch die Möglichkeit bietet, den Rentenbeginn nach vorn oder auch nach hinten verlegen zu können, hat der Kunde ein Höchstmaß an Flexibilität. … und ein großes Problem !
Genau diese so wichtige Flexibilität verhilft dem Versicherer dazu, heimlich, still und leise aus dem so angepriesenen – weil günstigem – Bisex-Tarif dann doch einen (teureren) Unisex-Tarif zu machen.
Das Analysehaus Franke und Bornberg GmbH hat im letzten Monat z.B. 747 Rentenversicherungen (Tarife) von 77 Versicherern aus der 1. Schicht (Basis-Renten) und der 3 Schicht (Privat-Renten) analysiert und festgestellt, dass bei der Wahl aller Optionen (Dynamik, Zuzahlung, Wiederinkraftsetzung, Rentenbeginnverlegung) nur ganze 6 Prozent (!) die Vorteile der Bisex-Welt über die gesamte Vertragslaufzeit sicher stellen.
Dabei gibt es keinen einzigen Versicherer, der die Bisex-Welt in sämtlichen seiner angebotenen Vertragsarten (klassische Renten, fondsgebundene Renten, hybrid Produkte) für alle o.g. Optionen garantiert.
Im Falle von Berufsunfähigkeitsversicherungen sieht es deutlich besser aus. Da es hier eigentlich nur eine wichtige Option gibt (Dynamik) schneiden diese Produkte bei der Prüfung deutlich besser ab, denn viele Tarife bleiben bei der Dynamik weiterhin in der Bisex-Welt.
Anmerkung
Es bleibt offen, warum die Versicherer die nützlichen Optionen zur Flexibilisierung der Tarife nutzen, um einen als Bisex-Tarif abgeschlossenen Vertrag dann doch in die ungünstigere Welt von Unisex zu überführen. Wenn es doch Versicherer gibt (z.B. Alte Leipziger, Continentale, Hanse Merkur, Interrisk, Swiss Life, Volkswohl Bund, WWK), die wenigstens bei einigen Optionen und in bestimmten Vertragsarten darauf verzichten, ist eine Notwendigkeit dazu sicher nicht gegeben. Das Ausnutzen der (realisierten) Optionen und das Verstecken der Vertragsänderung in Unisex im Bedingungswerk führen jedoch nicht zu einer Verbesserung des Vertrauens in die deutsche Versicherungswirtschaft.
Liebe Versicherungsgesellschaften: Und noch eine Frage sei hier gestattet: Warum werden uns Maklern die Tarife bei jeder sich ergebenden Gelegenheit wie leckerster Christstollen angepriesen ? Die Lücken im Bedingungswerk oder die Fallen und offensichtlichen Nachteile der Produkte für unsere Kunden, müssen wir aber selbst finden ! Eine faire Kooperation sieht anders aus.
Welche Tarife in welcher Vertragsart sind denn nun „Unisex-Sicher“ ?
Hier hilft nur ein genauer Blick in das jeweilige Bedingungswerk der Tarife.
Zur vereinfachten Analyse und dem Vergleich unterschiedlicher Tarife stellt uns Franke und Bornberg eine Software zur Verfügung, mit dessen Hilfe FRF Finanzmakler schnell die „Unisex-Sicheren“ Tarife filtern kann. Wir können Ihnen sagen, ob Ihr Tarif wirklich „Unisex-Sicher“ ist oder ob Sie das Risiko der Umstellung in die Unisex-Welt tragen müssen. Wenden Sie sich einfach an uns und fragen Sie nach Ihrem „Unisex-Tarif-Check.“
Pingback: Unisex - Der Stichtag rückt näher - Wer jetzt wo reagieren sollte. - Finanzblog
Wir haben bereits mehrere Anfragen zum Unisex-Tarif-Check erhalten.
Leider gibt es vereinzelnd Anfragen, die wir nicht beantworten können, weil weder eine korrekte Email-Adresse noch eine Telefonnummer eingetragen wurde.
Finanzblog
FRF Finanzmakler
Frank Rindermann