Unisex – Versicherungsbeiträge ohne Geschlechtsunterscheidung
Ab 21.12.12 gilt in Deutschland für neu abgeschlossenen Versicherungen, dass das Geschlecht nicht mehr in die Kalkulation des Versicherungsbeitrags einfließen darf. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (AZ C-236/09).
Diese Bestimmung wird dazu führen, dass sich die Versicherungsprämien in vielen Versicherungsarten deutlich verändern werden. Überall dort, wo sich die längere Lebenserwartung – und gesundheitsbewussteres Handeln – der Frauen (laut Statistik) bisher durch einen teureren Beitrag für Frauen ausgewirkt hat, wird es für diese Frauen in den neuen Tarifen günstiger (z.B. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen). Männer profitieren in den neuen Produkten davon, dass ihre geringer Lebenserwartung das Risiko für die Versicherer reduziert (z.B. Lebensversicherung).
Auswirkungen von „Unisex“ auf Männer und Frauen bei folgenden Verträgen:
Vertragsart | Männer | Frauen |
Krankenversicherung | teurer | günstiger |
Pflegeversicherung | teurer | günstiger |
Rentenversicherung | teurer | günstiger |
Lebensversicherung | günstiger | teurer |
BU-Versicherung | teurer | günstiger |
Unfallversicherung | günstiger | teurer (teilweise) |
KFZ-Versicherung | günstiger junge Männer | teurer junge Frauen |
Laufende Verträge – mit Beginn vor dem 21.12.12 – müssen nicht auf die neue Kalkulation nach „Unisex“ umgestellt werden. Solche „Alterverträge“ sind von dem Gesetz aufgeschlossen.
Lassen Sie sich nicht dazu drängen, wegen der kommenden Unisex-Tarife , jetzt noch schnell (bis zum 20.12.12) einen neuen Vertrag abzuschließen, weil dieser angeblich noch günstiger kalkuliert ist. Jeder überflüssige Vertrag ist „zu teuer“. Nur wenn Sie ohnehin geplant hatten, einen solchen Vertrag anzuschaffen, sollten Sie jetzt – noch vor dem Stichtag – handeln, da Sie dann dauerhaft in den Genuss der günstigen Prämien kommen.
Update 03.08.12: Lesen Sie auch „Unisex – und es eilt doch !„
Garantie auf „Unisex“ bei Neuabschlüssen
Da die genauen Auswirkungen auf die neuen Prämien bei den Versicherern noch gar nicht bekannt sind – weil noch nicht alle Versicherer die Kalkulationen abschließen konnten – sind einige Anbieter (z.B. Canada Life, Signal Krankenversicherung, Universa, MoneyMaxx u.a.) dazu übergegangen, bei einem Abschluss heute (bis zum Stichtag 20.12.12) eine Garantie auszusprechen, die es dem Versicherten ermöglicht, bis in das Jahr 2013 hinein zu entscheiden, ob der dann nicht doch in einen Tarif mit „Unisex-Kalkulation“ wechseln möchte, wenn dieser doch günstiger ist, als der vor dem Stichtag neu abgeschlossene. Falls es um Verträge mit Gesundheitsfragen geht (z.B. Kranken- oder Lebensversicherungen), ist eine Umstellung auf „Unisex-Tarif“ sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Andere Gesellschaften bieten diese „Unisex-Garantie“ nur für bestimmte Tarife oder auch nur Männern oder Frauen.
Foto: man-220974+Gerd Altmann / Pixabay.comUnsere Bewertung
Eine solche Garantie des Versicherers ist eine tolle Idee und gibt eine große Sicherheit für den Versicherungsnehmer. Er kann die Vorteile einer sofortigen Versicherung in 2012 (z.B. günstiges Eintrittsalter, Gesundheitszustand u.ä.) in Anspruch nehmen und hat trotzdem die Gewähr, später noch auf die günstigere Beitragsvariante zu wechseln. Schade nur, dass es auch hier wieder große Unterschiede bei den Versicherern gibt und nicht alle – einheitlich und über alle betroffenen Versicherungsarten – gleich agieren. Das würde die Übersicht für die Kunden – und auch für die Vermittler – erleichtern.
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