Verbraucherzentrale beurteilt Gesamtkostenquote falsch

Verbraucherzentrale beurteilt Gesamtkostenquote falsch

In der Finanz- und Versicherungsbranche ist die „Verbraucherzentrale“ – der jeweils als eingetragener Verein in den Bundesländern agiert – mehr als umstritten. Zu häufig fallen die Veröffentlichungen und Aussagen der vermeintlichen „Verbraucherschützer“ durch mangelnde Sachkenntnis und einseitige Sichtweise auf.

Das solchen „Vereinen“ von staatlicher Seite jährlich 2-stellige Millionenbeträge zugesprochen werden – obwohl Sie doch einen beeindruckenden Gebührenkatalog für Beratungen besitzen – ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der hochqualifizierten und seriös arbeitenden Versicherungsmakler in Deutschland, die keinerlei „Förderung“ vom Staat zu erwarten haben.

Wir haben bei der Verbraucherzentrale Hamburg folgenden Artikel vom 01.07.12 gefunden (der Autor dieses Beitrags wurde leider nicht genannt), der ein weiterer Beweis der inkompetenten Berichterstattung ist und zur Verwirrung der sprichwörtlichen Klientel der Verbraucherzentralen beiträgt. Wir erlauben uns einzelne Passagen dieses Artikels (in blauer Farbe geschrieben) zu kommentieren:

Den Originalartikel der Verbraucherzentrale finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg. (Update 17.11.17: Der Artikel ist auf der Webseite der VZ HH nicht mehr zu finden)

Die Legende von der Gesamtkostenquote

Undurchsichtige Versicherungsverträge sind ein ständiges Ärgernis für Verbraucher. Doch jetzt wartet die Versicherungsbranche – allen voran die Allianz – mit einer Transparenzinitiative auf. Ein Baustein ist die so genannte Gesamtkostenquote. Diese Kennzahl soll dem Verbraucher den Vergleich von Angeboten ermöglichen. Klingt super, oder? Endlich einmal eine Kennziffer, die alle Kosten beschreibt und benennt, so denkt der arglose Kunde.

Finanzblog: Fehler #1 ! Diese Kennzahl soll mitnichten einen Vergleich von Angeboten ermöglichen; dieses ist weder die erdachte Idee noch kann die Gesamtkostenquote das. Anders als ein informierter Kunde „denkt“ das nur der Schreiberling, der diese Kennziffer in keiner Weise verstanden hat.

Doch er wundert sich schon etwas über „Gesamtkostenquoten” die bei ein oder zwei Prozent liegen und eine wirklich günstige Kostenstruktur vorgeben, aber nicht recht vereinbar sind mit sonst genannten Kosten von 15 oder 17 Prozent der Versicherungssumme.

Finanzblog: Fehler #2 ! Wie bitte lieber Autor, definieren Sie in diesem Zusammenhang „eine wirklich günstige Kostenstruktur“ ? Worauf beziehen Sie „Kosten von 15 oder 17 Prozent der Versicherungssumme“? Sicher meinen Sie „Beitragssumme“. Ein wesentlicher Unterschied übrigens. Aber selbst hier unterstellen Sie Zusammenhänge, die höchstens indirekt impliziert werden können.

Was steckt dahinter?

Tatsächlich wird mit der Erfindung dieser Kennzahl versucht, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Mit „Gesamtkostenquote” ist nämlich ein Prozentsatz gemeint, um den eine erwartete Rendite einer Police sinkt, wenn alle Kosten berücksichtigt werden. Diese ominöse Quote hat daher praktisch keine Aussagekraft. Denn der Bezugspunkt ihrer Berechnung liegt im Dunkeln.

Finanzblog: Fehler #3 ! Die „Erfindung“ dieser Kennzahl, dient – im Gegensatz zu Ihrer unqualifizierten Behauptung – ganz allein der Aufklärung der Kunden. Diese „ominöse Quote“ hat die starke Aussagekraft, einem Produktkäufer aufzuzeigen, um welchen Prozentsatz eine angenommenen Rendite, die von der Summe der gezahlten Beiträge zu einem damit hochgerechneten Kapital führt, durch die Produktkosten insgesamt gemindert wird. Damit ist der jeweilige „Bezugspunkt“ der Berechnungen jeweils fest definiert und kann gar nicht „heller“ da stehen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Geht der Versicherer von Erträgen von 8 % p.a. aus – was der Verbraucher nicht überprüfen kann – und beträgt die Gesamtkostenquote 2 %, so wäre der verbleibende Ertrag 6 %. Setzt der Versicherer hingegen Erträge von 2 % an liegt die Gesamtkostenquote ebenfalls bei 2 %, so ist der Endertrag gleich Null.

Finanzblog: Fehler #4 ! Wenn ein Versicherer eine Rendite von 8% für seine Hochrechnungen annimmt, so muss das „ der Verbraucher nicht überprüfen“, lieber Schreiber. Es handelt sich – ausdrücklich und immer deutlich dokumentiert – um eine angenommene Rendite. Bei fondsgebundenen Produkten braucht es nun mal eine „Berechnungsgrundlage“, weil die Renditen für die Zukunft nicht vorher gesagt werden können. Jeder Kunde weiß – und kann es in jedem Angebot nachlesen – dass es immer mindestens 3 angenommene Renditen gibt, mit denen mögliche Renditen hochgerechnet werden. Wenn Sie also eine Rendite von 8% annehmen und in diesem Fall eine Gesamtkostenquote von 2% voraussetzen, dann kann die Gesamtkostenquote bei einer angenommenen Rendite von 2% eben nicht auch 2% sein ! Gern erläutere ich Ihnen den eigentlich logischen Grund dafür: Ein Bestandteil der Gesamtkosten sind nämlich Kosten, deren Höhe in Abhängigkeit vom Policenwert per anno berechnet wird. Folglich sinkt die Gesamtkostenquote, wenn die Rendite sinkt und somit der Policenwert als Grundlage für diesen Kostenteil !

Merke: Die Gesamtkostenquote hat keinerlei Aussagekraft. Sie ist eine Zahl, die die tatsächlichen Kosten einer Police nicht beschreibt, sondern verschleiert. So viel zum Thema Transparenzoffensive der Versicherungsbranche.

Finanzblog: Fehler #5 ! Es ist nicht Aufgabe der Gesamtkostenquote die Gesamtkosten einer Police zu „beschreiben“. Die Gesamtkosten einer Police (in Euro und/oder Prozent) werden durchaus von den Versicherern intransparent und nicht vollständig in den Angeboten veröffentlicht. Ein Mißstand, den es zu beseitigen gilt. Immerhin sollte aber auch anerkannt werden, dass durch die Gesamtkostenquote (auch „Reduction in Yield“ genannt) endlich eine allgemein anerkannte Größe in die Versicherungsangebote Einzug hält – wir selbst hoffen, dass viele weitere Versicherer in kurzer Zeit diese Ziffer ebenfalls in ihren Angeboten öffentlich machen – die eben genau Aufzeigt, um welchen Prozentsatz eine angenommene Rendite durch Kosten reduziert wird. Selbst wenn man daraus die Kosten in Euro nicht ablesen kann, hilft Sie durchaus, die Kosten im Verhältnis zur aufgezeigten Rendite zu bewerten. Anders als Sie, befürworten wir und alle uns bekannten Kollegen diese von Ihnen so unqualifiziert geächtete „Transparenzoffensive der Versicherungsbranche“.

Sie haben noch Fragen? Bei uns bekommen Sie kompetenten und unabhängigen Rat in allen Versicherungsfragen. … 

Finanzblog: Oh ja, es gäbe noch so einige Fragen an Sie ! Die erspare ich Ihnen aber lieber. Sicher können Sie verstehen, dass ich – wie viele andere Menschen auch – auf Ihren „kompetenten“ und unabhängigen Rat gern verzichten. Aber ich habe einen guten Rat für Sie:

Beantragen Sie von dem millionenschweren Staatszuschuss doch einen kleinen Beitrag für Fortbildungsveranstaltungen. Dann werden Ihre Beiträge vielleicht weniger peinlich für Sie. Oder muss man Ihnen gar unterstellen, dass Sie mit solchen unsachlichen und von Unwissenheit strotzenden Artikeln Ihre Zielgruppe der „Verbraucher“ durch Verunsicherung zu kostenpflichtigen Beratungen in Ihre „Zentralen“ locken möchten, um Ihre Daseinsberechtigung mit allen Mitteln zu untermauern. Ohne die regelmäßigen Zuschüsse aus Steuergeldern wären Ihre Vereine vermutlich längst aus den Vereinsregistern gelöscht.

Foto: Brett vorm Kopf+RKB+by Gerd Altmann /pixelio.de

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