Verbraucherzentrale
– Märchenstunde für ratsuchende Verbraucher
In diesen Tagen geht in der Versicherungsbranche ein Sturm der Entrüstung durch die Medien. Auf Facebook und Maklerwebseiten, in Onlinemagazinen wie ProContra, Handelsblatt und andere Fachpublikationen wie Tagesbriefing, testieren Versicherungsmakler, Produktanalysten und Fachjournalisten den sogenannte Verbraucherschützern wie Verbraucherzentrale und Finanztest (aus dem Hause Stiftung Warentest) fehlende Qualifikation, systematische Fehler und Eigeninteressen in deren Veröffentlichungen.
Beispiele fataler Fehlinformationen
Finanzblog berichtete bereits über fachlich fehlerhafte Veröffentlichungen zu Themen aus Versicherungen und Finanzen, wie z.B. „Wer schützt uns vor Verbraucherschützer“. oder dem Artikel „Avanti Dilettanti“ des Kollegen Mathias Helberg, der mit seiner deutlich scharfen Kritik an einem „Test“ von Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Juli-Ausgabe von Finanztest große Aufmerksamkeit erreichte. Auch Versicherungsmakler Sven Hennig beurteilt den Bu-Test von Finanztest in seinem Artikel mehr als fehlerhaft. Dutzende von Versicherungsmaklern schlossen sich der Forderung von Helberg nach einem Rückzug dieses schlecht konzipierten Tests, der von systematischen und fachlichen Fehlern strotzt, durch Finanztest an. Die Kritik wurde inzwischen von vielen Seiten bestätigt und untermauert. Leser dieser Testausgabe, die dem Rat folgen und einen der vermeintlichen Testsieger als BU-Versicherer auswählen, gehen ein finanzielles Risiko von bis zu € 126.000 ein, berechnete Helberg. Die Reaktionen von Finanztest waren bisher in keiner Weise geeignet, ein Einsehen von Fehlern zu erkennen.
Im Journalismus nichts Neues
Scheinbar unberührt wird indes in den Medien munter weiter über wichtige Themen aus der Versicherungs- und Finanzwelt dilettanisch berichtet. Verbraucher werden aber nicht aufgeklärt, sondern verunsichert, belogen und auf die falsche Fährte gelockt. Journalisten werden nicht müde, sich hübsche Märchen auszudenken und als „Fachinformationen“ oder gar als „Verbrauchertipps“ zu verpacken. Solche Artikel bringen immerhin viele interessierte Leser …
Die Mär vom aufklärenden Journalismus
Zeit Online – 30.06.13 „Berufstätig & ahnungslos“
Der Titel klingt fast wie „Blond & blöd“ oder ? Ist das etwa eine freche und versteckte Anspielung auf die Leserschaft, die erreicht werden soll ? Der Artikel ist ein weiteres Indiz für unsere Vermutung, dass Journalismus nichts mit „Wahrheit und Klarheit“ zu tun hat; von Aufklärung und Information (zum Nutzen der Leser) ganz zu schweigen.
In dem Artikel wird dem Leser suggeriert, es handele sich um eine „wahre Geschichte“ eines jungen Paares, die von Versicherungsvermittlern schlecht beraten wurden. Schlussendlich wird versucht, dem Leser klar zu machen, dass eine unabhängige und qualifizierte Beratung nur bei einer Verbraucherzentrale zu erhalten ist. Nur dort sei der Ratsuchende vor Produktverkauf und schlechter Beratung sicher. Wir greifen einige Passagen dieses Artikels auf und machen deutlich, dass es sich bei dieser Geschichte eher um ein Märchen handeln könnte. Es gibt durchaus Hinweise für eine Vermutung, dass der Artikel genutzt wird, um Beratungsmandate an die Verbraucherzentrale zu vermitteln und die Online-Seiten zu füllen.
Zusammenfassung der Artikel-Geschichte
Stefanie ist 34 Jahre alt, angestellte Architektin, Nettogehalt € 2.200. Sie lebt mit Ehemann Mathias, Bauingenieur, Nettogehalt € 2.300 in Hamburg. Das Paar wurde bereits von einem Versicherungsmakler beraten. Stefanie wollte bei Berufsbeginn vor 5 Jahren (2008) mit der Altersvorsorge beginnen und schloss beim Makler eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge ab. Mathias schloss eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, für die er € 70,00 monatlich für eine BU-Rente in Höhe von € 1.000 zahlt. Das Paar spart seit 3 Jahren monatlich € 1.000. Mit den bereits angesparten € 30.000 wollen Sie demnächst ein Grundstück kaufen und darauf ein Haus bauen. Kinderwunsch ist auch vorhanden.
Da Stefanie nicht mehr sicher sei, ob ihr abgeschlossener Vertrag zur Altersvorsorge wirklich geeignet ist, bucht Sie einen Beratungstermin bei der Hamburger Verbraucherzentrale. Dort wird sie zum ersten Mal von einer unabhängigen Finanzexpertin beraten.
Zum Verständnis des Sachverhaltes sollten diese Eckdaten schon genügen, auf die wir im Folgenden vertieft eingehen werden.
Märchen oder wahre Geschichte ?
Sicherlich könnte es Stefanie (mit anderem Namen) wirklich geben. Menschen mit ähnlicher Biografie und Beratungsbedarf gibt es viele. Folgende Fragen stellen sich bei Lesen des Artikels aber sofort:
- Schon im zweiten Absatz ist zu lesen: „…Sie versteht nicht viel von Zahlen und hatte in ihrem Leben auch nie besonders große Lust, sich damit zu beschäftigen. …“
Aha, weil Stefanie nicht viel von Zahlen versteht, ist Sie also Architektin geworden. Weil ja Architekten nichts von Zahlen verstehen müssen und sich bei der täglichen Arbeit auch gar nicht damit zu beschäftigen haben !?
- Wenn Stefanie zur Verbraucherzentrale geht und sich beraten lässt, …
woher stammen die Vertragsinformationen der BU ihres Mannes ?Aus Stefanies Gedächtnis ? Oder aus der Fantasie der Autorin ? Kennen Sie – liebe Leser – Vertragsdetails Ihres Partners aus dem Gedächtnis ?
- Viele Details zu Personen und Verträge werden gemacht.
Viele irrelevante Informationen und „Tipps“ werden im Artikel eingebaut. Wichtige Daten aber – welche zum Verständnis über Sinn oder Unsinn der beurteilten Verträge beitragen – fehlen. Warum fehlen wichtige Angaben ? z.B.: Beitragshöhe der Lebensversicherung und Art der Lebensversicherung.
- Für eine Altersvorsorgeberatung mit Prüfung eines bestehenden Vertrages befassen sich laut Artikel drei (3 !) „Experten“ der Verbraucherzentrale Hamburg ?
- Der BU-Vertrag von Mathias kostet € 70,00 ?
Heute oder bei Abschluss ? Die BU-Rente von € 1.000 gilt heute oder bei Abschluss ? Eine Dynamisierung des Vertrages ist nicht vorhanden ? Eine Nachversicherung ist nicht möglich gewesen oder es gab keine Ursache für eine Nachversicherung ?
- Mit € 30.000 soll in Hamburg ein Grundstück für ein Haus gekauft werden ?
Selbst im Hamburger Umland reicht dieser Betrag nicht einmal für 100 qm Grundstück. In City-Nähe erhält ein Käufer für den Betrag das Grundstück für die Garage; mehr nicht.
Schlussfolgerung
Zu viel der „Ungereimtheiten“. Zu wenig wichtige Eckdaten und Informationen, die diese Geschichte glaubwürdig erscheinen lassen. Diese Geschichte liest sich wie ein Märchen als Rahmenhandlung für eine Werbung für die Verbraucherzentrale. Wird Werbung im Blätterwald nicht meist als solche deutlich gekennzeichnet ?
Habe ich Recht mit meiner Vermutung, hat sich die Verbraucherzentrale mit diesem Artikel eine tiefe Grube gegraben. Sollte ich mich täuschen und der Artikel beruht auf eine wahre Begebenheit, finden sich im Ablauf der Beratung, in den Stellungnahmen und „Tipps“ schlimme und fragwürdige Fehler.
Selbstverständlichkeiten als Füllwerk
Ja, liebe Autorin. Selbstverständlich ist vor allem und zu aller erst die Absicherung von existenzbedrohenden Risiken wie Schadenersatzforderungen (private Haftpflichtversicherung) und Einkommenssicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) notwendig. In Ihrer „Geschichte“ geht es doch aber um Altersvorsorge. Was haben solche Hinweise in diesem Artikel – vor allem in dieser Breite – zu suchen ? Zusätzliches Füllwerk zur Untermauerung der Kompetenz der Verbraucherschutz-Experten ?
Nicht relevante Hinweise und fehlende Information
Das Ehepaar wird als Doppelverdiener beschrieben, kinderlos und mit Eigenheimplänen. Eine Baufinanzierung gibt es somit noch nicht. Verbindlichkeiten haben Sie nicht genannt. Und trotzdem sprechen Sie von einem möglichen Nutzen einer Risikolebensversicherung. Dieses Produkt ist für das Ehepaar (noch) gar nicht relevant. Also nichts als Füllwerk … !?
Die Ratsuchenden wird auf das Berufsunfähigkeitsrisiko hingewiesen, gleichzeitig aber werden ihre Ansprüche an das Architektenversorgungswerkes bestätigt. Die Anwartschaften dieser wichtigen Absicherung soll sich Stefanie aber selbst erfragen ? Jeder Experte für Altersvorsorgeberatung weiß, dass das Versorgungswerk der Architektenkammer Hamburg dem Versorgungswerk der Architektenkammer Baden Württemberg angehört. Dort sind für jeden – frei zugänglich – alle notwendigen Informationen zum Versorgungswerk und zu möglichen Anwartschaften herunter zu laden. Ungefähre Anwartschaften einer Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk wären demnach in nur 3 Minuten festzustellen. Experten der Verbraucherzentrale Hamburg können das nicht ?
Wie wollen Sie zur Altersvorsorge beraten, wenn Ihnen bestehende Anwartschaften gar nicht bekannt sind ?
Altersvorsorge hat niemals genug „Zeit“ !
Ein Altersvorsorgeprodukt für „junge“ Menschen hat nicht oberste Priorität, verrät die Finanzexpertin. Wann ein Mensch zu jung ist, wird nicht verraten. Welcher Betrag als „hohe Summe“ für eine Altersvorsorge gilt, verrät der Artikel leider auch nicht. Bei einer Gehaltgröße der Eheleute von heute € 4.500 und einer angegebenen Zeit von 5 Jahren seit Ende der Berufsausbildung von Stefanie, kann vermutet werden, dass auch bei Berufsstart der Beitrag für eine Altersvorsorge nicht „zu hoch“ war oder gar „überflüssig“. Für die Altersvorsorge gibt es nur 3 wesentliche Faktoren, die das Ergebnis (Kapitalhöhe / Rentenhöhe) beeinflussen:
- Faktor Zeit: je länger die Sparphase dauert, desto höher wirkt sich der Zinseszinseffekt aus.
- Faktor Beitrag: je mehr ich vorn hinein gebe, desto mehr kann ich hinten heraus nehmen.
- Faktor Rendite: je höher die (Netto)Rendite des Vorsorgeproduktes, desto höher die Altersversorgung.
Allein hinsichtlich Nr. 3 der Faktoren (Rendite) stimme ich den Experten zu. Eine Lebensversicherung ist bei einer aktuellen Gesamtverzinsung von durchschnittlich 3,6% – mit sinkender Tendenz – nicht wirklich geeignet, ein auskömmliches Rentenziel zu erreichen.
Da aber die Faktoren „Beitrag“ und „Rendite“ nicht unbegrenzt zu steigern sind, ist der Faktor „Zeit“ für fast jeden positiv anzuwenden: Je früher (die Altersvorsorge begonnen wird), desto besser (wirkt der Zinseszins – auch bei kleineren Beträgen) !
Mit dem Hinweis auf eine vermeintlich übereilte und unnötig frühe Anschaffung einer Altersvorsorge bewegt sich die Verbraucherzentrale nahe einer Falschberatung. Mindestens eine fachliche Disqualifikation ist hier festzustellen. Oberflächliche Hinweise und stetige Wiederholungen von allgemeinen Phrasen sind keinerlei Indiz für fundierte Sachkenntnis.
Altersvorsorge oder Eigenheim ?
Hanebüchen und gemeingefährlich sind die Hinweise und „Ratschläge“ hinsichtlich des geplanten Eigenheimerwerbs der Experten der Verbraucherzentrale Hamburg zu bewerten.
Es wird suggeriert, dass das Kapital aus dem Altersvorsorgevertrag für den Hausbau dringender benötigt wird als für die Altersrente. Selbstverständlich wird eine Kündigung nicht direkt empfohlen. Aber über die negativen Folgen einer Vertragskündigung werden viele Zeilen geschrieben. Die Experten hätten die Beiträge, statt in eine Altersvorsorge, lieber in „sichere“ und liquide Geldanlagen investiert. Dann wäre jetzt ein möglicherweise höherer Betrag für den Hausbau vorhanden. Mit großer Sicherheit liegen Sie da richtig, liebe Experten. Doch mit welcher Konsequenz ? Dann wäre heute mehr Eigenkapital für die Baufinanzierung vorhanden; gut. Die monatliche Belastung für das Darlehen wäre etwas geringer; auch gut. Doch wann sollte dann das Ehepaar beginnen, für die Altersvorsorge zu sparen ? Wenn Kinder dazu führen, dass Stefanie für mind. 1-3 Jahre zu Hause bleibt , für begrenzte Zeit das Elterngeld bezieht und danach kein Einkommen mehr hat ? Wenn das Baudarlehen zurück gezahlt ist und die Belastung deutlich gesunken ist ? Also in 25 – 30 Jahren ?
Tatsache ist, dass ein Eigenheim ein möglicher Baustein zur Altersvorsorge ist, da gesparte Miete wie eine Rente wirkt. Es muss aber deutlich gemacht werden, dass ein Eigenheim keine laufende Rendite erwirtschaftet, wie andere Vorsorgeprodukte. Darüber hinaus bindet ein Eigenheim Kapital. Es werden Rücklagen benötigt für Reparaturen und Renovierungen. Wer einmal sein Haus mit einem neuen Dach ausstatten musste weiß, wie viel das kostet. Die laufenden Nebenkosten sind meist höher, als in einer Mietwohnung. Unwägbare Kosten müssen einkalkuliert werden, wie z.B. Anliegerkosten, wenn der Stadt einfällt, in der Straße neue Abwasserkanäle zu bauen oder ähnliches.
Ein „zu früh“ gibt es hinsichtlich einer privaten Altersvorsorge nicht, wie oben deutlich gemacht. Ein „zu viel“ (an Sparbeitrag) nur, wenn dadurch andere notwendige Vorsorge nicht finanziert werden kann. Gern rechne ich Ihnen – liebe Experten der Verbraucherzentrale Hamburg – einmal vor, dass eine Altersvorsorge niemals zu früh und niemals mit zu viel Beitrag aufgebaut werden kann. Im Ergebnis würden Sie feststellen, dass selbst ein 20-jähriger, der bis zum 67. Lebensjahr regelmäßig 10% seines Nettoeinkommens in ein Standardprodukt – wie z.B. eine klassische Rentenversicherung – investiert, sein gewünschtes Renteneinkommen (nehmen wir mal durchschnittliche 80% der letzten Nettobezüge an) inkl. gesetzlicher Altersrente nur schwerlich erreichen kann.
Wie sieht wohl die Rentenversorgung von Stefanie aus, wenn Sie heute Ihren „Rat“ befolgt. Oder – noch schlimmer – wenn Stefanie schon vor 5 Jahren Ihre Beratungsdienstleistung in Anspruch genommen und Ihre Ratschläge befolgt hätte?
Nicht alles auf eine Karte setzen
Gern befürworte ich Ihr Statement „… nicht alles auf eine Karte setzen.“. Nach Ihrer Beratung hätte Stefanie bislang nur eine einzige Karte. Diese Karte ermöglicht Ihr eventuell ein Leben in Ihrem Traumhaus; im Alter sogar Schuldenfrei. Woher aber kommt das notwendige Alterseinkommen, wenn die gesetzliche Rente gerade einmal dafür ausreicht, die Nebenkosten, die Grundsteuer und ein paar Rücklagen für kommende Haussanierungen zu finanzieren ? Von Ihnen sicher nicht, oder ?
Mein leicht abgewandelter Rat an Stefanie wäre „Nicht auf die Verbraucherzentralen-Karte setzen!“. Das könnte nämlich richtig arm machen.
Vermittler = schlecht / Honorarberater = gut ?
Provisionsvermittlung wird als „teuer“ dargestellt. Diese Haltung der Verbraucherschützer ist hinlänglich bekannt. Vermittlung gegen Provision wird als Verlustgeschäft propagiert, da ja Altersvorsorge meist über viele Jahrzehnte betrieben wird und über so lange Zeit, nicht bedarfsgerecht geplant werden kann. Vermittler machen sich die Taschen mit vielen tausend Euro pro Vertrag voll; zum Nachteil der Kunden. Liebe Verbraucherschützer, wann hören Sie endlich auf, Verbraucher für dumm zu halten ? Wann hören Sie endlich auf, ausschließlich Honorarberatung als „unabhängig“ zu preisen ? Es gibt durchaus unterschiedliche Definitionen von „Unabhängigkeit“. Welche Definition legen Sie eigentlich zu Grunde ?
a) Unabhängigkeit vom Produkt ?
b) Unabhängigkeit vom Produktgeber ?
c) Unabhängigkeit von Entlohnung ?
d) Unabhängigkeit von Entlohnungsart ?
e) Unabhängigkeit von Kunden ?
Klar ist, dass sowohl Vermittler (Beratung und Vermittlung) als auch Berater (Honorarberater ohne Vermittlung) in den oben aufgeführten Definitionen wieder zu finden sind. Klar ist auch, dass Sie Ihre eigene Unabhängigkeit auf a) und b) beziehen. Hier zeigt sich aber auch Ihre einseitige Sichtweise, die nur Mittel zum Zweck ist. Sie möchten dem Verbraucher klar machen, dass er nur dort „unabhängige“ Beratung findet, wo keine Produktvermittlung statt findet. Deshalb führen Sie doch gern die Erläuterung zur Honorarberatung an:
„Honorarberater
Ein Honorarberater unterstützt seine Kunden in Finanzfragen, also auch bei Fragen zur privaten Altersvorsorge. Während Versicherungsvermittler Provisionen von den Unternehmen bekommen, deren Produkte sie verkaufen, verlangt ein Berater ein Honorar vom Kunden. Dafür erhält dieser unabhängige Informationen und Empfehlungen, ähnlich wie bei Verbraucherschützern.“
Deutlich zeigt sich, mit welchen perfiden Suggestionen Sie versuchen, die Verbraucherzentralen als untrügliches Allheilmittel aller Ratsuchenden zu verkaufen.
Verbraucherzentrale verursacht höhere Gesamtkosten für Beratung und Vermittlung
Eine „unabhängige“ Beratung kostet bei der Verbraucherzentral Hamburg – dem Artikel nach – € 30,00 je 20 Minuten. Für 1,5 Stunden Beratung wird pauschal ein Honorar in Höhe von € 150,00 berechnet (zzgl. MwSt.). Wer nachrechnet erkennt, dass scheinbar die Beratung – je Zeiteinheit – teurer wird, je länger sie dauert. Die dahinter stehende Logik muss hier nicht verstanden werden.
Sie verschweigen aber grundsätzlich, dass Ihre Beratungsklienten durch die Beratung der Verbraucherzentrale meist höher Kosten zu tragen hat. Der Klient erfährt von der Verbraucherzentrale, dass er z.B. unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung und eine Haftpflichtversicherung benötigt. Vorausgesetzt, der Klient ist in einem angemessenen Alter, solle er auch noch ein bestimmtes von Ihnen empfohlenes Produkt zur Altersvorsorge anschaffen. Das Honorar haben Sie sich redlich verdient. Der Klient fühlt sich gut und „unabhängig“ beraten. Nun geht er zu einem seriösen Versicherungsmakler. Dieser wird vom Klienten mit der Umsetzung der „Empfehlungen“ der Verbraucherzentrale beauftragt. Der Makler berät noch einmal sauber und seriös. Er führt Bedarfsermittlungen durch, erfragt persönliche Verhältnisse, klärt Ziele und Wünsche in Bezug auf die Lebensplanung, ermittelt die passenden Produkte, stellt sie gegenüber und bespricht alles in mehreren Sitzungen mit dem Klienten. Schließlich werden Anträge für die empfohlenen Produkte unterzeichnet und der Makler hat das ganze Prozedere – wie gesetzlich vorgeschrieben – dokumentiert.
Sofern die Antragstellungen zu Policen führen, die Versicherer also den Versicherungsschutz annehmen, erhält der Makler seine Vergütung in Form der Courtage vom Versicherer. Diese Courtage ist jedoch regelmäßig Bestandteil der Versicherungsprämien, die der Klient bezahlt. Der Klient hat also ein Honorar bei der Verbraucherzentrale bezahlt, und ein Courtage für den – die Empfehlungen der Verbraucherzentrale – ausführenden Versicherungsmakler.
Warum sollte ein Kunde für das gleiche Ergebnis „doppelt“ zahlen ? Warum trauen Sie einem erwachsenen Verbraucher nicht zu, eine saubere und seriöse Beratungsleistung von einer unseriösen zu unterscheiden ? Es gibt heute eine Vielzahl von Möglichkeiten für Verbraucher seriöse und „für gut befundene“ Versicherungsmakler zu finden. Es gibt Verbraucherportale, die Leistungen von Kunden bewertet veröffentlichen. Es gibt die gute, alte „Mund-zu-Mund-Propaganda“. Es gibt vor allem ein paar einfache Hilfsmittel, einen seriösen von einem unseriösen Vermittler zu unterscheiden. (Anmerkung: Wir werden auf Finanzblog in Kürze ein Checkliste veröffentlichen, die als solches Hilfsmittel zu nutzen ist.) Letztendlich gibt es das immer wieder nützliche „Bauchgefühl“.
Mein Bauchgefühl beim Lesen dieses Artikels über eine angebliche Beratung bei der Verbraucherzentrale Hamburg verursacht … heftige Bauchschmerzen.
Honorarberatung ist legitim und sinnvoll
Eine Beratung ist immer sinnvoll und einen Preis (Honorar) wert, wenn der Beratende Antworten auf Fragen erhält oder Informationen, die für ihn eine Problemlösung mit sich bringt. Honorarberatung ist also legitim und ein empfehlenswertes Mittel, um ohne Produktverkauf eine Dienstleistung zu erbringen. Wir selbst erbringen Dienstleistungen gegen Honorar, auch wenn diese nicht in direktem Zusammenhang mit einer Produktvermittlung steht. Ein Versicherungsmakler ist eben nicht nur Produktvermittler, sondern auch Dienstleister. Das erwarten übrigens Klienten von ihren Versicherungsmaklern.
Und wenn sie nicht gestorben sind …