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Vermögenswirksame Leistungen

Sparplan mit Hilfe des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen – Wie funktioniert das?

Vermögenswirksame Leistungen werden häufig auch VL oder VWL genannt.

Hier erklären wir möglichst einfach und übersichtlich, wie das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen funktioniert und wie Sie vorgehen sollten. Wir beschränken uns auf die wesentlichen Punkte im Vermögensbildungsgesetz und lassen selten vorkommende Besonderheiten oder exotische Sparformen außer Acht.

Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie den bestmöglichen VL-Vertrag für sich finden und was Sie unbedingt beachten sollten.

Vermögenswirksame Leistungen
Investmentfonds

Vermögenswirksame Leistungen – gesetzlich geregelte Vermögensbildung

Der Staat fördert die Vermögensbildung bestimmter Personengruppen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Bestimmte Personengruppen können bestimmte Vertragsvarianten nutzen, um mit kleinen Sparbeträgen über ein paar Jahre ein kleines Kapitalpolster anzusparen. Wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, werden die Verträge in unterschiedlicher Höhe – je nach Vertragsart – mit Zuschüssen vom Finanzamt direkt gefördert. Auch der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für das VL-Sparen zum Gehalt dazu geben. Dieser Zuschuss ist sogar unabhängig von der Einkommenshöhe.

Welche Vertragsarten gibt es für vermögenswirksame Leistungen?

Die häufigsten zulässigen Sparformen gem. Vermögensbildungsgesetz sind

  • Banksparvertrag
  • Bausparvertrag
  • Tilgung eines Baudarlehens
  • Investmentfonds
VL

Das sollten Sie auch noch wissen:

Einen entsprechenden Sparvertrag können abschließen:

  • Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden eines Betriebes
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten und Zeitsoldaten

Für den Sparer ist die Anlage in einen vermögenswirksamen Vertrag eine freiwillige Leistung. Niemand ist verpflichtet, einen solchen Vertrag abzuschließen.

Wird ein VL-Vertrag abgeschlossen, beträgt die maximale Höhe der Sparrate € 40,00 monatlich, also  € 480,00 pro Jahr.  Das ist auch die empfohlene Ratenhöhe, die sich jeder leisten sollte.

Auch für Arbeitgeber ist ein möglicher Zuschuss zur vermögenswirksamen Leistung freiwillig. Nur wenn es im Arbeitsvertrag ausgehandelt wurde, es eine Betriebsvereinbarung für VL-Leistungen gibt oder im Manteltarif die Zahlung eines Zuschusses für VL-Verträge geregelt wurde, kann der Arbeitgeber oder Dienstherr sich nicht verschließen. Der Mindestzuschuss beträgt  € 6,65. Mehr als diesen minimalen Zuschuss erhalten z.B. Beamte nicht. Manche  Großbetriebe zahlen ihren Mitarbeitern den vollen Betrag in Höhe von € 40 monatlich als Zuschuss.

Heute werden nur noch drei Vertragsarten staatlich gefördert. Die staatliche Förderung ist von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängig. Auch die Höhe und die Art der staatlichen Zuschüsse sind je nach Vertragsart unterschiedlich.

Förderung vermögenswirksame Leistungen

  • Besonderheiten Bausparvertrag

Der Bausparvertrag kann auf zweierlei Weise gefördert werden. Für die vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sparer die Arbeitnehmersparzulage. Sofern noch zusätzlich Beträge vom Sparer selbst in den Bausparvertrag überwiesen werden, kann jährlich eine Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse beantragt werden. Die Wohnungsbauprämie überweist das Finanzamt jährlich direkt in den Vertrag.

  • Sperrfristen Bausparvertrag

Die Arbeitnehmersparzulage wird generell am Ende einer 7-jährigen Laufzeit des Vertrages vom Finanzamt in den Vertrag überwiesen. Wer den Bausparvertrag vorzeitig kündigt, erhält keine Gutschrift einer Sparzulage.

Bei der Wohnungsbauprämie gibt es für Verträge seit dem 01.01.2009 keine Sperrfristen mehr.

Allerdings ist die Wohnungsbauprämie – die jährlich (nach Beantragung) gutgeschrieben wird – an die Nutzung des Bausparvertrages zu wohnwirtschaftlichen Zwecken gebunden. Wird der Vertrag als Sparvertrag geführt und später einmal ausgezahlt, ohne dass es zu einen Bauspardarlehen aus dem Vertrag kommt, verlangt das Finanzamt die Wohnungsbauprämien in einer Summe wieder zurück.

  • Besonderheit Tilgung Baudarlehen

Die vermögenswirksamen Beträge können vom Arbeitgeber direkt auf das Darlehenskonto einer Immobilienfinanzierung überwiesen werden. So wird durch kleine Beträge das Darlehen schneller getilgt. Leider bieten nicht viele Banken diese Variante der Sondertilgungsmöglichkeit an.

  • Besonderheit Investmentfonds

Das Sparen in einen Investmentfonds-Sparplan bietet die höchstmöglichen Renditechancen unter den möglichen Vertragsvarianten. Das Vermögensbildungsgesetz schreibt verbindlich die Anlage in Aktienfonds vor. Daher sind nicht alle Investmentfonds zur Anlage der VL-Beträge zugelassen. Es gibt jedoch eine ausreichend große Auswahl starker Investmentfonds für die VL-Anlage.

Weiterhin bietet die vermögenswirksame Anlage in Fonds einen guten Grundstock für weitere Sparanlagen per Sparplan oder Einmalanlagen, um sich ein renditestarkes Kapitalvermögen aufzubauen.

  • Sperrfristen Investmentfonds

Für den Fall, dass der Staat aufgrund der Einkommenshöhe (sieh oben) eine Arbeitnehmersparzulage gewährt, muss die Sparfrist von 7 Jahren eingehalten werden. Dabei sind – anders als bei Bausparvertrag – aber nur 6 Jahre in den Vertrag einzuzahlen. Anschließend muss der VL-Vertrag noch 1 Jahre ruhen (unangetastet bleiben). In diesem 7. Jahr kann allerdings schon mit dem 2. VL-Vertrag begonnen werden.

Am Ende des 13. Jahres wäre also der Abruf bzw. die Auszahlung des Kapitals von 2 VL-Verträgen möglich, wenn es dann gebraucht wird. Anderenfalls beginnt der Sparzyklus alle 6 Jahre vom Neuen.

Den Sparbetrag in den VL-Vertrag überweist der Arbeitgeber direkt in den Vertrag. Der Betrag wird von Ihrem Nettoeinkommen abgezogen und überwiesen.

Erhalten Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber, so ist dieser Zuschuss zusätzliches Bruttoentgelt. Vom Zuschuss werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Der Nettoanteil des Zuschusses reduziert somit Ihren eigenen Sparbetrag unter dem Strich.

Beispiel: Sie sparen monatlich € 40,00 in einen VL-Fondssparplan. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe von € 20. Bei einem Abzug für Einkommensteuer, Soli und Sozialversicherung in Höhe von zusammen 40% (also € 8,00 vom Zuschuss) verbleibt ein Nettozuschuss von € 12,00. Ihr Nettoeinkommen hat sich demnach nur um € 28,00 verringert (€ 40,00 vom Nettogehalt minus € 12,00 Nettozuschuss), obwohl € 40,00 in den VL-Vertrag überwiesen wurden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Wer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen möchte, sollte folgende Schritte vollziehen:

  1. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach Arbeitgeberzuschüsse

Frragen Sie auch nach der Höhe des Arbeitgeberzuschusses für die VWL. Sollte es kein Zuschuss vom Chef geben, können Sie trotzdem € 40,00 monatlich üb er den Arbeitgeber sparen. Auch mit solchen kleinen Beträgen kommt über die Jahre eine nette Summe zusammen.

  1. Wählen Sie eine für Sie geeignete Vertragsvariante

Wir empfehlen, den Sparbetrag in einen VL-Fonds zu investieren. Damit haben Sie die höchsten Renditechancen, lernen die Anlage in Investmentfonds kennen, sammeln damit erste Erfahrungen und bauen über die Jahre ein kleines Vermögen auf.

  1. Berücksichtigen Sie Ihr Einkommen

Werden die o.g. Einkommensgrenzen nicht überschritten, lohnt die Anlage der VL-Beträge zusätzlich. Der Staat beteiligt sich dann per Sparzulage (und/oder Wohnungsbauprämie bei einem Bausparvertrag),  was die Kapitalsumme am Ende der Laufzeit noch erhöht.

  1. Bedenken Sie den Zweck und das Ziel der Anlage

Wer für seine Sparbeträge eine nennenswerte Rendite erwartet, kommt an einem Investmentfonds nicht vorbei. Wer definitiv plant, später einmal Immobilieneigentum zu erwerben oder neu zu bauen, kann einen Bausparvertrag abschließen. Die Nachteile eines Bausparvertrages sollten jedoch bekannt sein.

  1. Lassen Sie sich von einem Experten dazu beraten

Vermeiden Sie Enttäuschungen am Ende der Sparzeit aus Unkenntnis der Details. Die Spar-Varianten haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Es gilt, die persönlichen Pläne, Wünsche und Einkommensverhältnisse zu analysieren. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen und den bestmöglichen Ratschlag geben.

  1. Der Experte beantragt den gewählten Vertrag

Es ist üblich, dass der Berater nach der Beratung und Ihrer Wahl der VL-Variante, den Antrag für Sie erstellt und Ihnen das genaue Prozedere vorab erklärt. Auch die laufende Betreuung des VL-Vertrages wird dabei meist vom Berater übernommen.

  1. Der Arbeitgeber wird über die Vertragsdaten informiert

Auch dieses wird vom Berater Ihrer Wahl oder den Vertragsgesellschaften übernommen. Der Arbeitgeber erhält alle notwendigen Daten, damit er den VL-Sparbetrag direkt in den Vertrag überweist. Sie finden die Überweisung des VL-Sparbetrages dann auf Ihrer nächsten Gehaltsabrechnung.

  1. Der Vertragsanbieter informiert jährlich zum Verlauf der Anlage

Der Überblick wird umso einfacher, je besser der Berater Ihres Vertrauens mit Ihnen zusammen arbeitet. So werden ebenfalls vorschnelle und möglicherweise nachteilige Entscheidungen zu laufenden VL-Verträgen bei Änderungen oder Erneuerungen vermieden.

  1. Vergessen Sie Ihren VL-Vertrag ein paar Jahre

Bei kleinen Sparbeträgen wird die Wirkung erst im Laufe der Jahre deutlich. Der Zinssenzinseffekt steigt mit zunehmender Spardauer. Wenn Sie nicht regelmäßig auf den Stand des VL-Kontos schauen, werden Sie erfreut sein, wie sich der Vertrag nach ein paar Jahren entwickelt hat.

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