Versicherungen für Auszubildende

Existenzgründung
Lesedauer 4 Minuten

Die wichtigsten Versicherungen für Auszubildende

Jedes Jahr vor Beginn der Berufsausbildung fragen sich zukünftige Auszubildende und Eltern,  welche gesetzlichen Versorgungen für die jungen Menschen eigentlich vorhanden und welche privaten Absicherungen wichtig sind. Schauen wir uns die grundlegenden finanziellen Risiken junger Menschen an und welche staatlichen Versorgungen und privaten Absicherungsmöglichkeiten es für diese Risiken gibt:

Risiko: Haftpflicht

Nach § 823 BGB haftet jeder für Schäden, die er schuldhaft einem Dritten zufügt. So ist in Absatz 1 des Paragraphen zu lesen:

(1)     Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens (Anmerkung FRF: in unbegrenzter Höhe !) verpflichtet.

Eine gesetzliche Absicherung gibt es für diese Schadensersatzpflicht nicht. Nur eine private Absicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Private Absicherung: Private Haftpflichtversicherung

Auszubildende sind während der ersten Ausbildung (Lehre oder Studium) weiterhin bei den Eltern mitversichert, sofern ein Familientarif vorhanden ist. Sogar dann, wenn der Azubi bereits in einer eigenen Wohnung lebt. Erst wenn der Azubi ausgelernt oder geheiratet hat, wird eine eigene Privathaftpflicht erforderlich.

 Alle Infos über private Haftpflichtversicherung 


Risiko: Einkommensverluste durch Krankheit und/oder Unfall

Mit dem ersten Einkommen beginnt der junge Mensch bereits zu Beginn der Berufsausbildung, einen Lebensstandard durch seine Arbeitskraft aufzubauen. Mit steigendem Einkommen wächst gewöhnlich auch der Lebensstandard. Eine Reihe von Umständen kann dazu beitragen, dass der Lebensstandard und die Planung für die Zukunft in Frage gestellt werden. Eine schwere und lange Krankheit verhindert die Fortführung der Berufsausbildung. Oder ein schwerer Unfall führt zu einer Invalidität, die verhindert, dass Sie weiter eine berufliche Tätigkeit ausüben können oder nur noch in geringem Umfang. Regelmäßig führen solche Schicksalsschläge zu Einbußen im Erwerbseinkommen.

Gesetzliche Versorgung bei Erwerbsminderung

  • Erwerbsminderungsrente

Als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung haben Azubis – anders als andere Arbeitnehmer – im Falle einer Berufsunfähigkeit einen Rentenanspruch ab dem ersten Tag der Ausbildung, sofern es sich um eine Folge eines Arbeitsunfalles handelt. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit durch Freizeitunfälle oder Krankheiten besteht nur, wenn zuvor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Berufsunfähigkeit gezahlt wurden. Bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, gibt es allerdings keinen Berufsschutz. Es wird ärztlich untersucht, ob irgendeine Tätigkeit – auch eine berufsfremde – überhaupt noch ausgeübt werden kann. Sollte eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, ist die Rentenhöhe niedrig und reicht in der Regel nicht einmal aus, um eine normale Mietwohnung zu finanzieren.

 Alle Infos zur gesetzlichen Versorgung bei Berufsunfähigkeit 

Private Absicherung: private Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein echter Schutz des gelernten oder tatsächlich ausgeübten Berufes ist nur über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Eine solche Police wird von allen Experten als die wichtigste Versicherungspolice bezeichnet.  Wir bezeichnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Existenzabsicherung. Gerade für jüngere Menschen ist dieser hochwertige Versicherungsschutz i.d.R. problemlos zu erhalten, da Vorerkrankungen meist noch nicht vorliegen, die eine Ablehnung verursachen könnten. Auch die Prämie für einen solchen BU-Vertrag ist umso günstiger, je jünger der Versicherte ist.

 Alle Infos zur privaten Vorsorge bei Berufsunfähigkeit 

Gesetzliche Versorgung bei Unfall

  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

Beiträge zur GUV übernimmt der Arbeitgeber allein. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine weitere Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Versichert sind alle Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem direkten Weg dorthin und wieder nach Hause. Die Leistungen der GUV – z.B. die Unfall-Rente für den Fall, dass ein Arbeitsunfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt – sind eher gering und erst ab einer Beeinträchtigung von mehr als 20% möglich. Auch für Azubis und erwachsene Arbeitnehmer gilt sinngemäß, was wir in einem Artikel zur Höhe der Rentenleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder geschrieben haben.

 „Wenn Kinder einen Unfall haben“ 

Private Absicherung: Private Unfallversicherung

Alle Unfälle außerhalb des Arbeitsplatzes oder auf dem Weg dorthin und zurück, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung  nicht versichert. Hierzu ist eine private Unfallversicherung mit 24-Stunden-Schutz im privaten und beruflichen Bereich dringend angeraten.

 „Alles über die perfekte private Unfallversicherung“  

Gesetzliche Versorgung bei Krankheit

  •  Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV)

Mit dem Ausbildungsvertrag wird der Azubi in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine Mitversicherung bei einem der Elternteile (gesetzliche oder private Krankenversicherung) endet mit Ausbildungsbeginn. Die Beiträge berechnen sich ebenfalls am Bruttoeinkommen und werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte getragen. Sollte das Bruttoeinkommen weniger als € 325,00 betragen, übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

Private Absicherung: Private Krankenzusatzversicherung

Wir empfehlen frühzeitig höhere Leistungswünsche für die medizinischen Leistungen durch private Zusatzversicherungen aufzustocken und Kosten durch privatärztliche Leistungen, welche die GKV nicht übernimmt, zu sichern. Hierzu bieten sich z.B. Verträge für Zahnersatzleistungen und stationäre Absicherungen (2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung) an. Auch ein Krankentagegeld zum Ausgleich des Einkommensverlustes nach längerer Krankheit (Lohnfortzahlung i.d.R. 6 Wochen) solle eingeschlossen werden. Ebenso sollte die günstige Option gesichert werden, bei späterer Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Wahl zu haben, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Einen dafür notwendigen Optionstarif  bieten heute viele Versicherer in der Zusatzversicherung an.


Risiko: Altersrente

Gesetzliche Versorgung bei Altersrente

  • Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

Die GRV ist für jeden Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Die Anmeldung und die Beitragszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Der Beitrag – in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens – wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet. Die Höhe der späteren Altersrente (aktuelle Regelaltersrente mit 67 J.) richtet sich – unter anderem – im Wesentlichen nach der Höhe der Beiträge und der Dauer der Beitragszahlung in die GRV.

Private Absicherung: Private Altersvorsorge

Heute ist bekannt, dass die Altersrente in keinem Fall den Lebensstandard im Alter sicherstellen kann. Zusätzliche private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Der Gesetzgeber hat zur Versorgung für die Zeit nach dem Erwerbsleben die Altervorsorge in 3 Schichten organisiert.

 Alle Infos zur Altersvorsorge 

Detaillierte Informationen zur gesetzlichen und privaten Altersversorgung haben wir in unserem E-Book „Wegweiser Altersvorsorge“ zusammen getragen. Sie erhalten das kostenlose E-Book für Ihre unverbindliche Eintragung in unseren Newsletter.


Sonstige finanzielle Schadensrisiken

Hausratversicherung

Bleibt der Azubi bei den Eltern wohnen, sind seine Sachen über die Hausratversicherung der Eltern versichert. Sobald der Auszubildende aber eine eigene Wohnung bezieht – und das nicht nur vorübergehend (z.B. während einer Ausbildungsphase) – erlischt die Mitversicherung. Bei einer vorübergehenden Zeit in einer eigenen Wohnung während der Ausbildungszeit sollte der Vorgang mit der Versicherung besprochen werden, da hier jede Gesellschaft unterschiedliche Bestimmungen hat, welcher Versicherungsschutz in der Azubi-Wohnung gilt.

Tipp:

Sofern eine eigene Police notwendig erscheint, sollte genau analysiert werden, ob diese Police wirklich erforderlich ist. Häufig ist der Wert des ersten Hausstandes noch überschaubar und selbst ein Totalschaden stellt keine Existenzgefährdung dar.

Rechtsschutzversicherung

Der Azubi ist über die Rechtsschutzversicherung der Eltern – sofern vorhanden – bis zum Ende der Ausbildung – maximal bis zum 25. Lebensjahr – mitversichert. Sollte im Elternhaus keine Rechtschutzversicherung vorhanden sein, kann eine Police für Azubis (auch für Studenten) abgeschlossen werden.

Tipp:

Wir halten den Abschluss einer solchen Azubi-Police allerdings für entbehrlich, da der Versicherungsschutz deutlich eingeschränkt ist.

Foto: man-162604+Gerd Altmann / pixabay.com

2 Meinungen zu “Versicherungen für Auszubildende

  1. Peter Sieverth sagt:

    Gerade die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit wird von jungen Leute meist nicht ernsthaft betrachtet. Leider passiert manchmal viel zu schnell ein entpsr. Unfall mit tragischen Folgen, da sollte man schon richtig abgesichert sein. Besonders Azubis haben doch die besten Voraussetzungen für günstige Konditionen der Versicherer, denn sie sind noch körperlich fit. Also unbedingt fachlich braten lassen.

    • Frank Rindermann sagt:

      Vielen Dank für den treffenden Hinweis, Herr Kollege. Dieses kann nicht oft und nicht laut genug wiederholt und angesprochen werden.

      Bei einem Blick auf Ihre Webseite fällt mir sofort Ihre Bezugnahme auf „Finanztest“ auf. Ist es aber nicht gerade „Finanztest“, die unsere Kunden (und auch nicht auf BU spezialisierte Makler) zu oft „in die Irre“ führt, weil „Tariftests“ zu oberflächlich und fachlich zu häufig falsch sind ? Wer sich auf solche „Rankings“ verlässt und die „Finanztest-Sieger“ nach dem dem Motto „passt für jeden Kunden“ empfiehlt, lebt zumindest gefährlich. Es ist jedem Kollegen zu raten, solche „Tests“ einmal genau zu analysieren. Ein BU-Fachmann kommt hier sehr schnell zu einem ganz anderem „Urteil“. BU-Tarife müssen zur individuellen Berufs- und Lebenssituation passen. Sie müssen die Lebensplanung des einzelnen Kunden berücksichtigen und seine Risikoeinstellung zu spezifischen Bedinungsein- oder ausschlüssen. BU-Tarife sind nun mal nicht einfach zu vergleichen und … oberflächlich schon gar nicht.

      Nachtrag: Gerade stelle ich fest, dass Sie keine „Makler-Kollege“ sind. Verzeihen Sie daher die Anrede.
      Die von Ihnen hier beworbene Seite gehört zu „Finanzen.de“, einer bekannten Plattform mit dem vorrangigen Ziel Leads (Adressen von potentiellen Interessenten) zu generieren. Die von Finanzen.de gewählte Form der Leadgenerierung lehne ich persönlich als „unseriös“ ab. Mit „BU-Online Rechner“ einen Tarifvergleich auf der Site in Aussicht stellen und dann noch nur – erst einmal – die Adressdaten zu generieren, ist gerade die Methode, die sowohl den potentiellen Interessenten nervt (weil er mit Anrufen oder Emails belästigt wird) als auch die Leadkäufer, weil Sie auf genervte vermeintliche Neukunden treffen (wenn sie nicht wissen, wie der Lead generiert wurde !).

      Zukünftig werde ich solche Kommentare – die nur der „Verbreitung“ der eigenen Website dienen – als „Spam“ löschen. Ich bitte dafür um Verständnis.

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