Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorge

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Notfallplan für den Tag „X“

Der Tag „X“ ist der Tag, an dem Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst über sich und Ihre Angelegenheiten bestimmen können. Circa 90% der volljährigen Deutschen verlieren am Tag „X“ ihre Selbstbestimmung. Den meisten von ihnen ist dieses persönliche und finanzielle Fiasko nicht einmal bewusst. Am Tag „X“ droht die Fremdbestimmung durch einen amtlichen Betreuer.

1896 Abs. 1, Satz 1 BGB:

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.“

Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

Die amtliche Betreuung bringt weitreichende und meist ungewollte Folgen für den Betroffenen und seine Familie mit sich und kann mit einer Vorsorgevollmacht umgangen werden.

1896 Abs. 2, Satz 2 BGB:

„Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.“

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt vor allem den Willen des Betroffenen, ob und wie er in einem unumkehrbaren Sterbeprozess behandelt werden will. Sie ist somit u.a. auch eine Regelung zur Selbstbestimmung der eigenen Lebensverkürzung. Kann sich ein Betroffener nicht selbst äußern, sind Ärzte ohne Patientenverfügung gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben – auch apparativ – zu erhalten.

Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?

In der Vorsorgevollmacht bestimmt der Vollmachtgeber bei klarem Verstand schon heute seinen Vertreter (Bevollmächtigten), welcher am Tag „X“ die Wahrnehmung seiner Interessen und Rechtsgeschäfte übernehmen soll. Dadurch können z.B. vermieden werden:

  • Amtliche Betreuung
  • Entmündigung des Betroffenen.
  • Rechtlosigkeit der Familienangehörigen.
  • Keine Verfügung von Versicherungsleistungen für Familienangehörigen.
  • Betreuerkosten bis zu € 4.000 im 1. Jahr.
  • Kompletter Verlust der Selbstbestimmung über:
    • Aufenthaltsort
    • Sorgerecht
    • Finanzielle Mittel
    • Medizinische Entscheidungen

Eine Vorsorgevollmacht sollte eine Betreuungsverfügung enthalten. In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene fest, wer seiner Vertrauenspersonen die rechtliche Betreuung übernehmen soll, falls das Betreuungsgericht im Einzelfall eine Betreuung verfügen muss.

7 häufige Fehler bei Vollmachten und Verfügungen

1. Eigenhändige Erstellung der Dokumente oder durch Laien

  • Rechtswirksame Vollmachten und Verfügungen sollten möglichst von Fachanwälten oder Notaren erstellt werden.

2. Nutzung von Internetformularen

  • Formulare sind oft allgemein formuliert, lückenhaft und nicht individuell angepasst
  • Ankreuzformulare sind rechtlich angreifbar, da angezweifelt werden könnte, dass die Bedeutungen der anzukreuzenden Alternativen nicht bewusst sind.

3. Fehlende Rechtsgebiete

  • Eine Vorsorgevollmacht sollte jedes Rechtsgebiet explizit aufführen, für welche der Bevollmächtigte befugt ist, für den Vollmachtgeber zu handeln, z.B.:
    • Aufenthaltsort
    • Gesundheitssorge/Pflege
    • Behörden/Versicherungen/Sozialversicherungsträger
    • Vermögens- und Rechtsangelegenheiten
    • Post- und Fernmeldedienstleistungen
    • Internetaccounts u.ä.

4.  Falsche Aufbewahrung

  • Statt im zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer, werden Vollmachten und Verfügungen zu Hause aufbewahrt und sind am Tag „X“ nicht auffindbar.

5. Keine Aktualisierungen

  • Bei Gesetzesänderungen bleiben Vollmachten und Verfügungen ohne entsprechende Änderungen. Rechtsunwirksamkeit droht.
  • Änderungen bei Bevollmächtigten (Personen/ Anschriften / Kontaktdaten etc.) werden nicht beachtet.
  • Änderungen von Wunsch und Willen des Vollmachtgebers werden nicht durch Änderungen der Unterlagen berücksichtigt.

6. Fehlende Auseinandersetzung mit dem Tag „X“

  • Das unangenehme Thema über Krankheit, Hilfsbedürftigkeit und Not führt zur Verdrängung.
  • Konsequenzen und Folgen haben sowohl der Betroffene zu tragen, als auch die Familienangehörigen.
  • Rechtssichere Regelungen bedürfen Zeit und Geld.

7. Übergreifende Themengebiete vergessen

  • Vollmachten und Verfügungen sind nur der 1. Schritt zur Selbstbestimmung am Tag „X“.
  • Ein Notfallplan mit einer detaillierten „to-do-Liste“ hilft bei der Durchführung aller wichtigen Erledigungen.
  • Konsequenzen und Kostenrisiken sollten gleichzeitig berücksichtigt und möglichst abgesichert werden.

Unsere Generationen-Beratung hilft, diese Fehler zu vermeiden.


2 Meinungen zu “Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  1. Martin Lobinger sagt:

    Vielen Dank für die wertvollen Tipps zum Thema Vorsorgevollmacht sowie für den Hinweis, dass wir über eine solche so früh wie möglich nachdenken sollten! Vor allem möchte ich aus eigener Erfahrung dem Tipp zustimmen, dass man eine solche Erklärung keinesfalls eigenständig verfassen, sondern einen Spezialisten beauftragen sollte. Meine Tante hat nämlich ihre Vorsorgevollmacht selbst geschrieben, die dann zum Glück zufällig von einem bekannten Fachanwalt zur Sicht genommen wurde. Er hat einige gravierende Fehler entdeckt, die zur Unwirksamkeit der Vollmacht geführt hätten.

    • FRF Versicherungsmakler in Karlsruhe sagt:

      Vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Auch wir erhalten immer häufiger selbst erstellte Vorsorgeunterlagen von unseren Kunden zur Prüfung.
      Die Spezialanwälte unseres Dienstleistungspartners sorgen bei unseren Kunden immer wieder für Aufregung.
      Das Problem lückenhafter und/oder rechtsunwirksamer Verfügungen lässt sich zum Glück meist sehr schnell lösen.

      Ich würde mir wünschen, dass alle Menschen, die Ihre Vorsorgevollmachten und Verfügungen selbst geschrieben oder per Onlineformular aus dem Web im Ankreuzverfahren erstellt haben, diese Dokumente von Spezialanwälten prüfen lassen würden.
      Viele von diesen Menschen wäre mehr als überrascht, hätten aber die Chance, die Verfügungen endlich sicher und rechtswirksam erstellen zu lassen.
      Die entstehenden Kosten sind es wert!

      Mit bestem Gruß
      Frank Rindermann

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