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Wer soll Ihre Angelegenheiten im Notfall regeln, wenn Sie es nicht mehr können?

Notfall

Eine fremde Person, die vom Betreuungsgericht bestimmt wird?

Ein Angehöriger, der das gar nicht leisten kann oder möchte?

Sie glauben, dass das selbstverständlich der Partner darf oder die Kinder?

Vorsorgevollmacht

Ein großer Irrtum, den bereits Betroffene auch häufig gemacht haben!

Ohne Vorsogevollmachten und Patientenverfügungen darf das niemand!

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. …“

BGB – § 1896, Abs. 1, Satz 1

Sorgen Sie rechtzeitig vor und bestimmen Sie selbst, wer Sie im Ernstfall rechtlich vertritt.

Mit anwaltlich erstellten Vorsorgevollmachten und Patietenverfügungen und professioneller Organisation aller Notfall-Schritte, gehen Sie auf Nummer Sicher!

Notfallordner

Notfallordner

Vorsorgevollmachten – Patientenverfügungen & Co.

Notfallplan

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Bevollmächtigten

Notfallkarte

Hot-Line-Rufnummer und Infos für den Ernstfall

Professionelle Dienstleistungen unseres Abwicklungspartners

    • Einlagerung der Original-Vorsorgedokumente
    • Digitalisierung der Vorsorgedokumente
    • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
    • Persönliche Notfallkarte
    • 24-Stunden-Notfallhotline
    • Versand der Originaldokumente an den Bevollmächtigten im Notfall
    • Jährlicher Updateservice
    • Anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Vorsorgedokument

Wir unterstützen Sie mit Beratung, Hilfestellung bei der Onlineabwicklung und Erstellung des Notfallplans. Fragen Sie uns nach unserem fairen Pauschal-Honorar.

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Wir helfen gern!