Wer schützt uns vor Verbraucherschützer ?

Wer schützt uns vor Verbraucherschützer und Finanzjournalisten ?

Die Auflagen von sogenannten Verbraucherzeitschriften wie Finanztest oder Focus Money sind groß. Scheinbar sind die Themen Versicherungen und Finanzen interessanter für Verbraucher, als Umfragen immer wieder deutlich machen wollen. Auch Onlineplattformen gibt es derart viele, dass der Überblick schnell verloren ist.

Von welcher Qualität solche Publikationen der vermeintlichen Verbraucherschützer sind und mit welchen falschen und unqualifizierten Meldungen, Ratschlägen und Produktbewertungen die Leser konfrontiert werden, lässt Versicherungsmakler und wirkliche Kenner der Branche verzweifeln. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis erste Schadenersatzklagen die Gerichte beschäftigen werden, weil Leser diesen „Tipps und Ratschlägen“ gefolgt … und finanziell auf die Nase gefallen sind.

Immer mehr fachlich versierte Versicherungsmakler mit jahrelanger praktischer Erfahrung nehmen diese „Fehlinformationen“ der Verbraucherschützer – oder derer, die unter dem Deckmantel „Verbraucherschutz“ agieren – fachlich auseinander.  Oft ist es ein leichtes, die Beiträge in den oben erwähnten Medien auf den Wahrheitsgehalt und die fachlichen Kenntnisse der Journalisten zu prüfen.

Fachliche Qualifikation fraglich

Die Veröffentlichungen strotzen vor fachlichen Fehlern, eklatanten Wissenslücken und totaler Ahnungslosigkeit der Materie. Unter dem Deckmantel „Verbraucherschutz und Verbraucheraufklärung“ werden die Leser fahrlässig – wenn nicht vorsätzlich – immer wieder auf die falsche Fährte gebracht. Leser, die z.B. einem Rat zu einem bestimmten Produkt folgen, können damit unter Umständen einen nicht wieder zu korrigierenden Fehler begehen. Es darf nicht unerwähnt bleiben: Verbraucherschützer haften ausdrücklich nicht für Ihre „Empfehlungen“.

Drei Beispiele katastrophaler Veröffentlichungen der Verbraucherschützer

Beispiel 1:   Verbraucherzentrale beurteilt Gesamtkostenquote falsch

Schon am 24.11.12 zeigten wir auf Finanzblog gravierende Fehler der Verbraucherzentrale auf, welche die Gesamtkostenquote von Altersvorsorgeverträgen zu beurteilen versuchte.

Beispiel 2:   Finanztest versagt bei einem Vergleich von BU-Versicherungen

Am 19.06.13 verdeutlichte der Kollege Matthias Helberg, wie schlecht und dilettantisch die Zeitschrift Finanztest einen Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen verfasst hat. Diese Analyse des fahrlässigen Testberichtes schlägt inzwischen hohe Wellen. Immer mehr Makler schießen sich zusammen, um mit sachlichen Argumenten und konstruktiver Kritik eine Änderung der Testsystematiken zu bewirken.

Beispiel 3:   Focus zeigt peinliche Unkenntnis in der Altersvorsorge

In der Ausgabe 22 vom 27.05.13 verdeutlicht Focus im Titel-Thema „Retten Sie Ihre Rente“  fehlende Sachkenntnisse und eklatante Oberflächlichkeit für ein Massenthema, dass Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Gleich fünf Autoren zeigen Halbwissen, Unwissen und oberflächliche stereotype „Ratschläge“ ohne jeglichen Bezug zur Realität.

Trotze einer Presseveröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) vom 03.06.13 in der die DRB gravierende Fehler der Focus-Redakteure zu Informationen und Daten in den Renteninformationen korrigieren, ist uns bis heute keine Richtigstellung des Focus bekannt.

Im Titel-Thema des Focus wird den Lesern versprochen, in 3 Schritten zur korrekten Entscheidungen für Ihre Altersvorsorge zu kommen:

Schritt 1:   Die „Analyse“ der gesetzlichen Rentenversorgung

Hier wird der Leser auf vermeintlich wichtige Details in der von der DRB versendeten „Renteninformation“ hingewiesen. Mit dieser „Analyse“ wird kein Leser etwas sinnvolles anfangen können, denn Focus „analysiert“ die Renteninformationen überwiegend falsch und führt so eher zur Verunsicherung und Verwirrung bei, statt aufzuklären.

Folgende (falsche) Behauptungen im Focus-Beitrag werfen die Frage auf, ob die Journalisten sich überhaupt die Mühe gemacht haben, eine Renteninformation einmal genauer zu betrachten. Diese Frage verstärkt sich, da die Autoren von „sechs Seiten“ sprechen, die eine Renteninformation beinhalten soll. Die regelmäßige „Renteninformation“ selbst, besteht aber nur aus 2 Seiten.

Fehler 1:  Focus behauptet, dass die Renteninformationen verschweige, dass von den zukünftigen Renten Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.

Der Hinweis ist aber deutlich in der Renteninformation in Absatz 1 zu finden:

Rentenhöhe
Auszug aus unserem Ebook – Wegweiser Altersvorsorge

Fehler 2:  Focus behauptet, dass Renten ab dem Jahr 2025 zu versteuern sind.

Richtig ist, dass gesetzliche Renten schon immer steuerpflichtig sind. Alle Renten und andere Einkünfte oberhalb der Grundfreibeträge (2013: € 8.130) unterliegen der Einkommensteuer.

Fehler 3:  Focus behauptet, die DRB würde die Renten mit Rentensteigerungen von 2% p.a. hochrechnen.

Verbraucherschützer

Deutlich ist zu sehen, dass auch mit 1% Rentensteigerung p.a. gerechnet wird. Im Absatz darüber (hochgerechnete Regelaltersrente) wird die Rente auch ohne Rentenanpassung angegeben.

Fehler 4:  Focus gibt allen erstes an, Beamte können keine Riesterförderung erhalten.

Ein Armutszeugnis für die Redakteure und Beweis kompletter Ahnungslosigkeit. Beamte sind – wie sozialversicherungspflichtige Angestellte – seit Beginn der Riester-Rente befähigt, Riester-Renten abzuschließen.

Schritt 2:   „Der Kassensturz“

Hier ist lobend zu erwähnen, dass Focus immerhin klar macht, dass es ratsam ist, seinen Bedarf an Geld (Rente) ab Beginn des Ruhestandes zu schätzen. Was für Versicherungsmakler bei einer Ruhestandsplanung selbstverständlich ist, wird mit durchaus angemessenen Kostenpositionen für den Rentenbedarf aufgeführt.

Als es im Weiteren um die Berechnung der Versorgungslücke geht, beurteilt Focus die Einbeziehung der Inflation für die Lückenberechnung als „Panikmache“, rät aber dann, die Inflation über eine Mehrrendite von 1-2 % innerhalb des Produktes zu Altersvorsorge auszugleichen. Was denn nun ?

Ist Inflation nun „Panikmache“ oder notwendiger Weise zu berücksichtigen ? Hier werden Begriffe in die Zeilen geschmiert, deren Bedeutung und praktische Auswirkungen für die Altersvorsorge den Autoren offensichtlich nicht geläufig ist.

Was die Existenz von Privathaftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung für eine  Altersvorsorge zur Bedingung macht, bleibt offen.

Schritt 3:   „Die Entscheidung“

In der Einleitung des letzten Teils zur „Rettung der Rente“ wird dem Leser der Weg zu einer „sicheren Rente“ angepriesen. Die nächsten Zeilen werden den Leser aber mehr als enttäuschen. Nur oberflächliche, allgemeine Erläuterungen zu Lebens- und Rentenversicherungen sind zu finden. Eine hilfreiche Erläuterung, welcher Vertrag aus welcher Schicht, für welche Personengruppe warum am effektivsten ist, fehlt gänzlich.

FRF Finanzmakler erfasst für eine solche „Produktfindung“ ca. 4-6 Seiten Kundendaten und Kundenwünsche und berücksichtigt in „Nettoaufwandsberechnungen“ die persönliche Steuersituation, staatliche Subventionen und den abgezinsten Geldfluss. Erst dann steht fest, in welcher Schicht der betreffende Kunde das Produkt überhaupt suchen muss. Erst dann geht es an die Produktfindung.

Frage: Wie sollte Focus ohne all diese Daten und Kundeninformationen eine Produktempfehlung abgeben können ?

Gruselkabinett am Ende

Die „Produktempfehlungen“ am Ende des Focus-Beitrages zeigen dann leider noch einmal das ganze Ausmaß an fachlicher Inkompetenz. So werden Riester-Renten als Banksparplan empfohlen, obwohl sie von Focus selbst, als wenig rentabel bezeichnet werden.  Scheinbar unbekannt sind den Autoren von Focus die Fakten der „Black-Box“  Riester- Bank- / Fondssparpläne:

  1. Keine Rentengarantie vor dem 85. Lebensjahr.
  2. Rentengrundlagen sind erst ab dem 85. Lebensjahr bekannt; also in 30 – 50 Jahren !
  3. Rechnungsgrundlagen (bestimmen die Rentenhöhe) ebenfalls erst ab dem 85. Lebensjahr bekannt !
  4. Deutlich geringere Rente, durch Anwendung von Sterbetafeln, die erst in 30 – 50 Jahren existieren, wenn die Lebensdauer der Deutschen weiter gestiegen ist.

Schließlich wird als Baustein zur Altersvorsorge das Eigenheim empfohlen. Mit Recht wird ein vor Rentenbeginn bezahltes Eigenheim durch die gesparte Miete als ein probates Mittel zur Altersvorsorge bezeichnet. Mit selbstverständlichen Informationen, die mehr den Beitrag füllen als nützliche und neue Tipps zu offenbaren, werden wichtige Punkte bei diesem Teil des Ruhestandsportfolios verschwiegen. Auch ein bezahltes Eigenheim verursacht laufende Kosten. So sind Nebenkosten zu bezahlen, wie bei der Miete auch. Rücklagen für notwendige Reparaturen und Renovierungen müssen angespart werden. Grundsteuern werden regelmäßig fällig und ungewisse Kosten für Gemeindeabgaben und Anliegerkosten müssen einkalkuliert werden. Komplett überflüssig sind da die Hinweise für eine optimale Finanzierung des Eigenheims. Woher der Eigenheimfinanzierer noch weitere Beiträge für andere sinnvolle Produkte zur Altersvorsorge nehmen soll, verrät Focus leider nicht.

Fazit:  3 Schritte in die Ratlosigkeit

Diese Beispiele zeigen die Realität im deutschen „Verbraucherjournalismus“. Mit reißerischen Parolen und Beiträgen wird Auflage gemacht. Wohl wissend, dass jeder Verbraucher nach neuen und vertrauenswürdigen Informationen sucht, um Klarheit im Dschungel der Informationen zu finden. Ist die Auflage erst einmal verkauft, interessiert es den Verlag in keiner Weise, ob der Leser „wissender“ oder komplett „verwirrt“ ist. Es wird ja schon an der nächsten „Verbraucheraufklärung“ gearbeitet.

Unser Wunsch an die Verlage

Es wäre zu wünschen, dass Versicherungs- und Finanzthemen ausschließlich von Journalisten geschrieben werden, die eine langjährige theoretische und praktische Qualifikation in der Branche nachweisen können oder aber von Versicheruengsmaklern und Finanzexperten. Es gibt sicher eine ganze Reihe von spezialisierten Maklern, die zu verschiedensten Themen wirklich hilfreiche Beiträge schreiben können. Gute Fachjournalisten wie z.B. Prof. Dr. Matthias Beenken gibt es leider nur wenige und sind sicher teurer. Dr. Beenken ist ein Praktiker und profunder Kenner der Branche und hat langjährige Erfahrungen als Publizist und Autor. Seine Beiträge zu Versicherungsthemen zeigen, wie man ein Thema gut und sauber recherchiert und Fakten herausstellt. Ein neutraler Insider wird keine Äpfel mit Birnen vergleichen und hat keinerlei Interesse an einer reißerischen Aufmachung des Themas. Wenn Dr. Beenken solche Redakteure im Auftrag der Verlage „ausbilden“ würde, könnte der Verbraucher wirklich profitieren. Und … dann müssten Versicherungsmakler Verbraucher nicht mehr vor Verbraucherschützer warnen.


3 Meinungen zu “Wer schützt uns vor Verbraucherschützer ?

  1. Pingback: Berufsunfähigkeit - Wie sieht die optimale BU aus ? - Finanzblog

  2. Pingback: Verbraucherzentrale - Märchenstunde in der Presse - Finanzblog

  3. Pingback: Unsere Finanztest Kritik schlägt Wellen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert