Schäden durch zugefrorene Wasserleitungen

Wohngebäudeversicherung
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Wohngebäudeversicherungen – zugefrorene Wasserleitungen

Der Winter kommt. Jedes Jahr lassen tiefe Temperaturen viele tausend Wasserleitungen gefrieren und platzen. Der Schaden wird meist erst bemerkt, wenn die Leitungen wieder auftauen und das Wasser aus den geplatzten Leitungen austritt. Oft trifft es die Wasserleitungen zuerst in den Räumen, die im Winter gar nicht oder nicht ausreichend beheizt werden, wie z.B. auf dem Dachboden oder im Keller.

Da der Schaden häufig erst relativ spät bemerkt wird sind die verursachten Kosten in der Regel sehr hoch. Wasser fließt nun mal von oben nach unten. Die Quelle des Wasseraustritts muss also aufwendig gesucht werden. Die Suche nach der Schadensquelle ist mühevoll und teuer.

Zwei Milliarden Euro Schadenzahlungen pro Jahr durch Leitungswasserschäden

Die Gebäudeversicherer zahlen pro Jahr rund 2 Milliarden Euro allein für Leistungswasserschäden. Zusätzlich müssen die Gebäudebesitzer etwa 500 Millionen selbst für die Schadenbeseitigung aufbringen, weil sie schlechte Versicherungsbedingungen versichert haben oder weil sie eine Mitschuld am entstanden Schaden zu tragen haben.

Leitungswasserschäden durch geplatzte Leitungen durch Frost lassen sich vermeiden

Besitzer von Gebäuden mit schlechter oder keiner Kälteisolierung können Wasserleitungen effektiv vor Kälte schützen. Der Fachhandel hätl viele Isolierungsprodukte für Wasserleitungen – z.B. aus Stroh, Glaswolle oder Schaumstoff – bereit. Eine „Rohrbegleitheizung“ ist ein moderner, einfacher und sehr effektiver Schutz für die kalte Jahreszeit.

[contentbox headline=“Rohrbegleitheizung“ type=“normal“]Eine Rohrbegleitheizung ist eine Elektroheizung, die insbesondere lange Rohrleitungen vor Gefrieren schützt, vor allem, wenn darin Wasser nicht ausrreichend zirkuliert. Eine moderne Variante besteht aus Heizbändern, die sich der Außentemperatur anpassen und sich so selbst regulieren. Die Heizelemente sind mit Kunststoff ummantelt, die sich je nach Außentemperatur ausdehnen oder zusammenziehen. Wenn die Temperatur niedriger ist, dann zieht sich der Kunststoff zusammen, der Strom kann fließen und Wärme erzeugen. Falls es jedoch wärmer und die Rohrbeheizung überflüssig ist, dehnt sich der Kunststoff aus und unterbricht den Stromfluss und somit die Heizleistung.[/contentbox]

Wie kann man Schäden durch zugefrorene Wasserleitungen noch vermeiden ?

Hier eine hilfreiche Checkliste, die wir bei einem Gebäudeversicherer gefunden haben:

Beheizte Gebäude

  • Wird der unbeheizte Dachboden durch die darunter liegenden Geschosse ausreichend mitbeheizt?

Tipp: Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern.

  • Bei modernen Heizthermen im Dachboden (Dachzentrale) gewährleistet die Eigenwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stellen Sie die Heizung daher auf eine niedrige, aber ausreichende Temperatur.
  • Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen.
  • Werden Abseiten, durch die wasserführende Rohre verlaufen, ausreichend durch die angrenzenden Innenräume mitbeheizt? Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus. Hier ist eine Rohrbegleitheizung sinnvoll.
  • Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend mitbeheizt? Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus.
  • Außenwasserhähne und Zuleitungen müssen abgesperrt und leer sein. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen.
  • Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung eingeschaltet bleibt. Am besten ist es, wenn ein Nachbar ab und zu kontrollieren kann, ob die Räume ausreichend warm sind. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann.

Unbeheizte Gebäude

  • Sollte das Gebäude keine Heizung haben oder soll die Heizung ausgeschaltet werden, muss die Trinkwasserinstallation entleert werden, das heißt die Leitungen müssen vollständig entleert und trocken sein.

Der Nachteil: Die Leitungen können dadurch Schaden nehmen oder hygienisch nicht mehr einwandfrei sein. Bevor zugefrorene Wasserleitungen wieder in Betrieb genommen werden, müssen sie deshalb vollständig gespült werden, um die Trinkwasserqualität zu erhalten. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt zusätzlich eine Kontrolluntersuchung durchführen.

  • Auch muss die gesamt Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden.
  • Zum Schutz Ihrer Sanitärobjekte können Sie Salz als Frostschutz in die Geruchsverschlüsse füllen.
  • Denken Sie auch an andere Geräte und Behälter, die mit Wasser gefüllt sind – zum Beispiel oberirdische Regenzisternen, Hochdruckreiniger, Regentonnen, Gartenschläuche und Teichpumpen.
Foto: Eis-am-Haus+495264+RKB+by-olga-meier-sander /pixelio.de

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